„Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg gebracht

Baradari begrüßt Gesetzesentwurf


Nezahat Baradari gegrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“. von © bernhardt-grafie
Nezahat Baradari gegrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“. © © bernhardt-grafie

Berlin/ Kreis Olpe. Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett das neue ‚Starke-Familien-Gesetz‘ beschlossen. Der Gesetzentwurf, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht, stammt aus den SPD-geführten Ministerien von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Das Gesetz soll insbesondere Familien mit wenig Geld helfen, indem der sogenannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.


Die neu in den Bundestag nachgerückte heimische Abgeordnete Nezahat Baradari (SPD) ist erfreut, dass mit dem neuen Gesetz „endlich wichtige sozialdemokratische Kernforderungen aus dem Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut eingelöst werden“. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ stelle „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ dar, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete und fügt hinzu:

„Als Kinderärztin kenne ich aus meiner praktischen beruflichen Erfahrung, dass Familien an der Armutsgrenze leben, obwohl die Eltern arbeiten. Das gilt insbesondere für alleinerziehende Mütter oder Väter. Es ist daher gut, dass künftig auch Eltern, deren Einkommen knapp oberhalb der Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegt, den Kinderzuschlag erhalten sollen.“
Gesetzentwurf sieht Erhöhung des Kinderzuschlags vor
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat zu erhöhen. Eine nur leichte Erhöhung des Erwerbseinkommens wird künftig nicht mehr dazu führen, dass der Kinderzuschlag komplett wegfällt, sondern zusätzliches Einkommen wird zu einem sanfteren Auslaufen der Leistung führen als bisher. „Zudem wird der Kinderzuschlag jeweils pauschal für sechs Monate gewährt, so dass Eltern den Zuschlag in diesem Zeitraum nicht mehr neu beantragen müssen, falls sich ihr Einkommen ändert“, ergänzt Baradari.

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Hier ist eine Aufstockung des Schulstarterpakets für Ranzen und Schulmaterial zum Schuljahresbeginn von 100 auf 150 Euro vorgesehen, die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg, und es wird eine Regelung geben, nach der Kinder auch ohne Versetzungsgefährdung kostenlos Nachhilfe erhalten können, also nicht erst, wenn sie akut versetzungsgefährdet sind.
Auch im Kreis Olpe profitieren Familien
Dazu erklärt Nezahat Baradari: „Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Kinder aus Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Mittagessen in der Schulkantine. Die Möglichkeiten der Lernförderung werden deutlich ausgebaut. Von diesen Verbesserungen werden auch zahlreiche Familien in meinem Wahlkreis profitieren.“ Die geplanten Änderungen beim Kinderzuschlag werden in zwei Schritten am 1. Juli 2019 und am 1. Januar 2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket am 1. August 2019.

Die künftige Verwaltungspraxis müsse zeigen, so die SPD-Bundestagsabgeordnete, ob Bedenken der Kinderschutzorganisationen, dass die neuen Regelungen zu bürokratisch seien, gerechtfertigt sind oder nicht. Es müsse aber auch gesehen werden, dass die Gewährung sozialer Leistungen nicht ohne jede Bürokratie möglich sei. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, habe auf der jüngsten Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion immerhin gesagt, dass die geplanten Veränderungen zu 80 Prozent den Wünschen und Forderungen seines Verbands entsprechen. Weitere Verbesserungen werden laut SPD-Fraktion im Zuge des jetzt anlaufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erfolgen, betont Baradari abschließend.
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