Sportvereine können Soforthilfe beantragen


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Notleidende Sportvereine können ab sofort bis zum 15. Mai die „Soforthilfe Sport“ über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Schriftliche Anträge sind nicht möglich.


Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Für die „Soforthilfe Sport“ für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Millionen Euro bis zum 15. Mai zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und entschieden werden.
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