Spielhallen, Kinos, Museen und Bäder dicht - Freizeitaktivitäten werden radikal eingeschränkt

Aus für Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote


Topnews
 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Landesregierung NRW hat am Sonntagabend, 15. März, zur Eindämmung der Infektionen mit dem Corona-Virus umfangreiche Einschränkungen für den Freizeitbereich bekanntgegeben. Fast alle Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote müssen vorerst eingestellt werden.


In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen: Ab sofort sollen per Erlass nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote in NRW eingestellt werden.
  • So müssen bereits ab Montag, 16. März, alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen.
  • Ab Dienstag, 17. März, ist auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.
  • Auch die Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Besuche in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sind ab Dienstag mehr gestattet.
Einkaufszentren nur zur Deckung des täglichen Bedarfs geöffnet
Auch Einrichtungshäusern und Einkaufszentren sind betroffen: Der Besuch dort soll nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein. So soll vermieden werden, dass sich Schüler, die von den Schulschließungen betroffen sind, dort in größeren Gruppen versammeln.
 
Die beschlossenen Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen der Vereine und Institutionen gelten.
Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet
 
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs weiterhin sichergestellt sei, bleiben Banken, Einzelhandelsgeschäfte (insbesondere für Lebens- und Futtermittel), Apotheken und Drogerien geöffnet.

Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern.
"Notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen"
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
 
Diese Regelungen sollen zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April gelten, ebenso wie die verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach solle auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
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