Spaß im Karneval - aber Augenmaß beim Alkoholkonsum

Auf Kinder und Jugendliche achten


Symbolfoto Bier, Alkohol von Pixabay.com
Symbolfoto Bier, Alkohol © Pixabay.com

Kreis Olpe. Die Karnevalssaison 2024 ist bereits in vollem Gange. Viele genießen diese Tage. Im bunten Treiben kommt es leider häufig vor, dass alkoholhaltige Getränke übermäßig konsumiert werden. Kinder und Jugendliche machen nicht selten an Karneval ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol, was mitunter mit sehr nachteiligen Folgen verbunden sein kann.


Um so mehr ist es gerade während dieser Zeit Aufgabe jedes Bürgers und aller Verantwortlichen, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dabei sind insbesondere Eltern aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern.

Behörden kontrollieren

Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Das Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol - auch Bier, Sekt oder Wein - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke - zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein - dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.

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