Sommergewitter und Co: Passender Versicherungsschutz wichtig

Risiko sollte nicht unterschätzt werden


Archivfoto: Überflutung in Ottfingen. von Kai Osthoff
Archivfoto: Überflutung in Ottfingen. © Kai Osthoff

Kreis Olpe. Von der Ausnahme zur Regel: Extremwetter-Ereignisse werden durch den Klimawandel häufiger und stärker, auch in Nordrhein-Westfalen. So kann es auch in diesem Sommer geschehen, dass bestimmte Regionen unter Wasser stehen.


„Das kann jeden treffen“, sagt Maren Thomassohn von der Verbraucherzentrale NRW in Lennestadt. „Viele unterschätzen das eigene Risiko.“ Deshalb sei es ratsam, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und sich auch im Sommer gegen starke Niederschläge, Überschwemmungen oder vollgelaufene Keller zu wappnen.

Vor den Schäden könne man sich nicht immer schützen, vor den finanziellen Folgen schon. Glück im Unglück hätten dann diejenigen, die richtig versichert seien. Verschiedene Versicherungen böten für diese Fälle Schutz.

Das Haus sei durch die Wohngebäudeversicherung geschützt, wobei Sturm und Hagel klassischerweise mitversichert seien. Sturmschäden seien in der Regel ab Windstärke acht abgedeckt. Überschwemmung und Starkregen müssten laut Verbraucherzentrale jedoch extra eingeschlossen werden.

Elementarschaden-Versicherung empfohlen

„Gleiches gilt für die Hausratversicherung, die Hab und Gut in Wohnzimmer und Keller im Schadensfall ersetzt. Die Kfz-Versicherung muss mindestens Teilkaskoschutz haben, um auch Überschwemmungsschäden mitversichert zu haben“, so die Verbraucherzentrale.

Und weiter: „Spätestens seit der Flut im Ahrtal wissen viele: Schäden durch eindringendes Wasser sind nur über die sogenannte Elementarschaden-Versicherung abgesichert.“

Das sei eine wichtige Erweiterung der bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung um weitere Naturgefahren. Denn nur dann zahle die Versicherung auch, wenn Keller oder Haus nach einem Unwetter oder einer Überflutung unter Wasser stünden.

Police vor Vertragsabschluss lesen

„Vor Vertragsabschluss sollte zudem geprüft werden, ob die Police auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt“, heißt es in einer Medieninformation.

Wenn diese fehle, bestehe die Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet werde und das Wasser in den Keller laufe. Schäden durch Grundwasser, das von unten eindringe, seien allerdings nicht versichert.

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