Solaranlagen bei Neubau separat fördern lassen
Sonderberatungstermin der Verbraucherzentrale
- Kreis Olpe, 29.04.2018

Kreis Olpe. Mit einem verbreiteten Fördermittel-Irrtum beim Neubau räumt die Verbraucherzentrale NRW auf: ein Merkblatt der KfW werde oft so ausgelegt, dass für Solarstrom von kreditgeförderten Effizienzhäusern grundsätzlich keine Einspeisevergütung fließen dürfe, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteillung. Tatsächlich gelte diese Einschränkung aber nur für den Fall, dass Strom erzeugende Anlagen über den Kredit „Energieeffizient bauen“ mitfinanziert werden.

Sinnvoll sei zum Beispiel die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 („Energieeffizient Bauen“) mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem Bau-Programm 153 steige von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht werde.

Wer eine Solaranlage allerdings über das Bau-Programm 153 finanziert hat und trotzdem Vergütung kassiert, handele rechtswidrig, warnt die Verbraucherzentrale. In diesem Fall müsse mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät Betroffenen, dies schnellstmöglich zu tun.
Termine für eine Energieberatung am Donnerstag, 3. Mai, in der Verbraucherzentrale Lennestadt, können unter der Telelefonnummer 02723/71 957 0 und per Mail an lennestadt@verbraucherzentrale.nrw sowie unter der kostenlosen Rufnummer 0800/809 802 400 gebucht werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
