Solaranlagen bei Neubau separat fördern lassen

Sonderberatungstermin der Verbraucherzentrale


 von Bigge Energie
© Bigge Energie

Kreis Olpe. Mit einem verbreiteten Fördermittel-Irrtum beim Neubau räumt die Verbraucherzentrale NRW auf: ein Merkblatt der KfW werde oft so ausgelegt, dass für Solarstrom von kreditgeförderten Effizienzhäusern grundsätzlich keine Einspeisevergütung fließen dürfe, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteillung. Tatsächlich gelte diese Einschränkung aber nur für den Fall, dass Strom erzeugende Anlagen über den Kredit „Energieeffizient bauen“ mitfinanziert werden.


Seien diese hingegen anders bezahlt, zum Beispiel aus anderen KfW-Programmen, spreche nichts gegen die EEG-Vergütung. Bauherren sollten ihre Investitionen deshalb splitten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bei der KfW regt sie eine Überarbeitung der Produkt-Merkblätter an. Ziel sollen klarere Informationen und deutliche Hinweise auf mögliche Förderkombinationen sein.

Sinnvoll sei zum Beispiel die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 („Energieeffizient Bauen“) mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem Bau-Programm 153 steige von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht werde.
Separate Förderung sinnvoll
Wer die Photovoltaik-Komponenten separat über die anderen Programme finanziere, dürfe ihren Effekt für das Erreichen des Standards anrechnen, ohne dass die Klausel aus dem Bau-Programm greife. Sprich: Die Voraussetzungen für den größtmöglichen Zuschuss seien erfüllt, ohne dass die Einspeisevergütung verloren gehe.

Wer eine Solaranlage allerdings über das Bau-Programm 153 finanziert hat und trotzdem Vergütung kassiert, handele rechtswidrig, warnt die Verbraucherzentrale. In diesem Fall müsse mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät Betroffenen, dies schnellstmöglich zu tun.
Beratung in Lennestadt
Fragen zu Fördermitteln, aber auch zu allen anderen Themen rund um den privaten Energieverbrauch, beantwortet der Energieberater der Verbraucherzentrale NRW anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist das Beratungsangebote kostenfrei.

Termine für eine Energieberatung am Donnerstag, 3. Mai, in der Verbraucherzentrale Lennestadt, können unter der Telelefonnummer 02723/71 957 0 und per Mail an lennestadt@verbraucherzentrale.nrw sowie unter der kostenlosen Rufnummer 0800/809 802 400 gebucht werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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