So wehren sich Verbraucher gegen Verkaufsmaschen am Telefon
Ungewollte Werbeanrufe
- Kreis Olpe, 29.01.2022
- Verschiedenes

Kreis Olpe. Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Trotzdem blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon. Laut Zahlen der Bundesnetzagentur haben Beschwerden über Werbeanrufe im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Verbraucherzentrale NRW erhält hierzu zahlreiche Beschwerden. Werbeanrufe sind nicht nur nervig, sie haben auch Folgen.



„Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig“, erklärt Anne Hausmann, Leiterin der Lennestädter Beratungsstelle, für den Kreis Olpe, der Verbraucherzentrale NRW.
Die gute Nachricht: Die Verträge können in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen werden. Mit diesen Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.
Telefonnummer nur angeben wenn nötig

Unerwünschte Werbeanrufe kann man nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Schon wer in einem öffentlichem Register wie einem Telefonbuch verzeichnet ist, muss mit Telefonmarketing rechnen. Die persönliche Telefonnummer sollte Unternehmen generell nur dann genannt werden, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
Anrufe unterbinden
Bei der weitaus größten Zahl der Anrufe behauptet das werbende Unternehmen, es habe eine Einwilligung der Kunden erhalten. Oft verstecken sich diese Einwilligungserklärungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucher sollten entsprechende Passagen streichen.


Verträge widerrufen
Auch wenn ein Werbeanruf illegal war, ist der geschlossene Vertrag in der Regel gültig. Ausnahmen sind zum Beispiel Verträge über Gewinnspieldienste. Seit Juli 2021 können auch Energielieferungsverträge mit Haushaltskunden - außerhalb der Grundversorgung - nicht mehr mündlich abgeschlossen werden.

Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann den Vertrag aber binnen 14 Tagen widerrufen.
Internet- und Telefonverträge

Ein Telekommunikationsvertrag muss seit dem 1. Dezember 2021 in Textform genehmigt werden. Solange ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt: Bleibt die Genehmigung aus, dürfen Verbraucher nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung, zum Beispiel eine höhere Internetgeschwindigkeit, schon erbracht wurde. Eine Frist muss dabei nicht beachtet werden. Das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht gilt ebenfalls.
Unerwünschte Anrufe melden
Werbeanrufe ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung sind verboten. Verstöße dagegen können Betroffene der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es sinnvoll, die Telefonnummer und weitere Informationen zum Anrufer, wie zum Beispiel den Anrufzeitpunkt, den Firmennamen und die Rufnummer, mit der sie angerufen wurden, aufzuschreiben.
Beratungen und rechtliche Hilfestellung bietet die örtliche Beratungsstelle für den Kreis Olpe telefonisch unter 02723 719 570, per E-Mail (lennestadt@verbraucherzentrale.nrw) oder nach Terminvereinbarung persönlich an.
