Sieben Wildunfälle in zwei Nächten im Kreis Olpe

Tipps der Polizei


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Kreis Olpe. Gleich sieben Wildunfälle haben sich in den vergangenen zwei Nächten im Kreis Olpe. Auch wenn diese für die Verkehrsteilnehmer glimpflich ausgingen entstanden teilweise hohe Sachschäden. Viele Kollisionen könnten bei entsprechender aufmerksamer Fahrt jedoch vermieden werden.


Wenn die Tage kürzer werden steigt die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer mit Wild kollidieren. Die Statistik zeigt, dass es besonders im Frühjahr und im Herbst vermehrt zu Unfällen kommt. Während jedes Jahr durchschnittlich etwa 700 Wildunfälle und damit etwa 60 pro Monat im Kreis Olpe zu verzeichnen sind, liegt der Durchschnitt im Frühjahr und Herbst deutlich darüber.
Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ beachten
Die Unfälle werden zumeist in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und mit dem Beginn der Dämmerung aufgenommen. Kommt es dann noch zu schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel oder Regen ist es besonders gefährlich.

Die Polizei rät daher morgens sowie mit dem Beginn der Abenddämmerung auf allen Straßen, insbesondere mit dem Gefahrenzeichen „Wildwechsel“, sehr aufmerksam mit einer angemessenen Geschwindigkeit zu fahren und bremsbereit zu sein.
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Sieht man ein Wildtier rechtzeitig empfiehlt es sich abzubremsen, abzublenden und gegebenenfalls zu hupen, damit das Tier nicht geblendet wird und flüchten kann. Vorsicht ist auch nach dem Vorbeifahren an einem Tier geboten, da weitere Tiere folgen könnten. Ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern sind Ausweichmanöver gefährlich. Ruckartige Lenkbewegungen führen unter Umständen zu einem ausbrechenden Fahrzeug.
Unfallstelle absichern
„Damit gefährden Sie nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise im Gegenverkehr unterwegs sind“, teilt die Polizei mit. Nach dem Unfall Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Das gilt auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Ruhe bewahren!

Ist es zu einem Unfall gekommen und das Wild ist tot sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet die Polizei zu benachrichtigen. Das gilt ebenso wenn das Wild davongelaufen und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist. In beiden Fällen informieren die Beamten dann den Jagdausübungsberechtigten, der sich um das Tier kümmert.
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