SG Wenden erläutert finanzielle Situation

Mitgliedsbeiträge eine tragende Säule


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Wenden. Die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine, so auch die SG Wenden, vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit kein Trainings- oder Wettkampfbetrieb stattfinden kann. Wann der Sportbetrieb wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann, steht bis bisher noch nicht fest.


Doch eine wichtige Frage für alle Mitglieder des Vereins sowie für uns als Vorstand der SG Wenden ist, wie mit den Mitgliedsbeiträgen in dieser schwierigen Zeit umzugehen ist. „Da im Mai 2020 die Abbuchungen der Beiträge anstehen, ist es uns wichtig, unsere Entscheidung transparent und für jedes Mitglied nachvollziehbar darzustellen“, teilt der Verein mit.

Rein rechtlich gesehen hätten Mitglieder trotz der aktuellen Lage keinen Anspruch auf Erstattung des Mitgliedsbeitrages. Ebenso entstehe aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel sei der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern sei, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“.
Kosten laufen weiter
„Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins wie Beiträge an Versicherungen oder Dachverbände laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen“, heißt es in einer Medieninformation der SG Wenden.

Trotzdem bestehe die Möglichkeit einer Erstattung des Mitgliedsbeitrags. „Der Vorstand der SG Wenden hat beschlossen, dass die Beiträge zunächst normal abgebucht werden, um den Aufwand für den Verein möglichst gering zu halten. Jedoch möchten wir jedem Mitglied, das momentan bedingt durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Engpass erleidet, die Möglichkeit der Erstattung seiner Beiträge bieten“, so die SG Wenden.

Voraussetzung dafür sei, dass sich das Mitglied per E-Mail unter Angabe der Bankverbindung über info@sgwenden.de an den Verein wendet. Im Anschluss daran werde der Mitgliedsbeitrag anteilig zum Zeitraum des ausgefallenen Sportangebotes erstattet.
Kontakt zum Verein suchen
Technisch gesehen könnte der Betrag bei der Bank zurückgebucht werden. „Wir bitten dringend darum davon abzusehen. Für eine Rücklastschrift entstehen dem Verein Kosten pro Buchung von bis zu 15 Euro. Die rein rechtlich gesehen dem Mitglied zu belasten sind“, teilt der Verein mit. Sollte eine Rückerstattung des Beitrags gewünscht werden, sei es immer besser mit dem Verein Kontakt aufzunehmen.

Neben Zahlungen an die Dachverbände hat der Verein Versicherungsbeiträge im vierstelligen Bereich zu bedienen. Neben den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen hat der Verein momentan keine weiten Einkünfte, da weder Wettkämpfe oder Veranstaltungen ausgerichtet werden können. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen bilden laut Verein einen Anteil von etwa 60 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ab.

Zunächst könne der Verein diese Differenz aus Rücklagen ausgleichen. Hierfür müssten Neuanschaffungen für verschlissene Sportgeräte zurückgestellt werden, blieben die Einnahmen aus. Öffentliche Zuschüsse seien Teils an durchgeführte Sportstunden geknüpft. Daher erwarte man hier im kommenden Jahr einen Rückgang der Fördermittel.
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