Schluss mit Click and Meet: Notbremse greift auch im Kreis Olpe

100er-Inzidenz des Landes zählt


  • Kreis Olpe, 23.03.2021
  • Politik
  • Von Kerstin Sauer
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Ministerpräsident Armin Laschet hatte bei der Pressekonferenz in der Nacht zu Dienstag, 23. März, betont: „In NRW greift die Notbremse 1:1.!“ von privat
Ministerpräsident Armin Laschet hatte bei der Pressekonferenz in der Nacht zu Dienstag, 23. März, betont: „In NRW greift die Notbremse 1:1.!“ © privat

Kreis Olpe/Düsseldorf. Fragen über Fragen: Nach dem Bund-Länder-Gipfel herrscht bei vielen Bürgern, Arbeitnehmern und -gebern mehr Unklarheit als vorher, wie auch schon LokalPlus-Redakteurin Nicole Voss in ihrem Kommentar ausgeführt hat. Eine der zahlreichen Fragezeichen kann jetzt gestrichen werden: Auch im Kreis Olpe müssen die Geschäfte ab Montag, 29. März, wieder schließen.


Thema Notbremse: Ausschlaggebende Grenze, damit diese wieder greift, war der Inzidenzwert von 100. Wer mehr als drei Tage darüber liegt, der muss diese Notbremse ziehen. Aber: Gilt das landesweit oder wird jeder Kreis separat betrachtet? Wenn andere Städte und Gemeinden in NRW, die jenseits der 100 liegen, ab Montag wieder Geschäfte, Buchhandlungen und ähnliches schließen müssen, gehört der Kreis Olpe dann zu den glücklichen Kreisen, die davon nicht betroffen sind?

Keine Chance für Shopping-Touristen

„Nein“, lautet die klare Antwort der Staatskanzlei Düsseldorf auf Anfrage von LokalPlus: Die Notbremse greift NRW-weit. Denn, so heißt es aus der Presseabteilung: Wenn ganz NRW über 100 liegt, muss die Bremse landesweit eingesetzt werden – sollten einzelne Kommunen ihre Geschäfte trotzdem noch öffnen dürfen, wäre es wahrscheinlich, dass aus den Nachbarkommunen die Shopping-Touristen in Scharen Einzug halten würden.

Liegt das Land NRW wieder mehr als drei Tage unter der 100er-Marke, dann werden die Kreise wieder separat betrachtet. Und dann, so heißt es aus Düsseldorf, dürfen Kreise, die unter 100 liegen, wieder den Öffnungsschritt gehen, den sie ab Montag erstmal wieder rückgängig machen müssen.

Und was ist jetzt mit dem Gründonnerstag?

Weiter unklar ist, wie die „Oster-Ruhe“ an Gründonnerstag aussehen soll: Wer darf arbeiten, wer nicht? Wird der Tag ein Feiertag, muss ich Urlaub einreichen oder habe ich einfach frei? „Das wird gerade ausgearbeitet“, antwortet die Presseabteilung der Staatskanzlei Düsseldorf.

Es bleibt spannend - innerhalb der nächsten neun Tage wird es auch darauf wohl eine Antwort geben.

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