Scheidung – was tun mit der gemeinsamen Immobilie?

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 von Grafik: Sarah Menn
© Grafik: Sarah Menn

Kreis Olpe. Die eigene Immobilie stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert, wenn es um die Altersvorsorge geht. Entsprechend emotional geht es bei der Scheidung zur Sache, wenn es um den Verbleib oder die Aufteilung der Immobilie geht. Viele Paare sind ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist.


Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Petros Kominos erklärt im neuen Beitrag der LP-Serie „Ratgeber Immobilien“ in Kooperation mit Garcia Immobilien aus Attendorn, worauf man achten muss.

Die Entscheidung, was mit einer Immobilie während und nach der Scheidung geschehen soll, ist nicht leicht zu fällen. Erst recht, wenn die Immobilie noch finanziert wird. In einer solchen Situation muss schnell und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfehlen daher, schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden. Wir zeigen Ihnen hier, welche Optionen Ihnen offenstehen.
1. Analyse der Finanzen
Um eine Lösung finden zu können, bedarf es zunächst einer Analyse der Finanzen. Paare in der Trennung müssen also erst einmal wissen, wie viel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler hilft dabei, den marktgerechten Preis zu ermitteln.

Damit aber noch nicht genug. Auch die Zahlungsverpflichtungen müssen in Gänze erfasst werden, um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen erstellen zu können.

Diese beinhaltet beispielsweise, wie viel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen beziehungsweise unterhalten kann.
2. Vermieten, verkaufen, versteigern? Damit der Rosenkrieg nicht zur Kostenfalle wird
Vermieten

Das eigene Zuhause zu vermieten hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin im Familienbesitz bleibt und später auch an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem ließe sich von den Mieteinnahmen auch der Kredit bei der Bank bedienen. Und im Fall, dass es doch zu einer Versöhnung kommt, ist die Immobilie zudem nicht weg, sondern kann erneut bezogen werden.

Für Paare, die sich dazu entscheiden, den Besitz an Dritte zu vermieten, gibt es eine Menge zu tun: Inserate aufgeben, Besichtigungen organisieren, den potenziellen Mieter prüfen, Vertragsverhandlungen und und und – alles on top auf die eigentliche emotionale Belastung. Ein Makler kann Sie in dieser Phase unterstützen, so dass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können, wie zum Beispiel den eigenen Umzug zu organisieren.

Doch selbst im Falle einer Vermietung kann es passieren, dass die Miteinnahmen nicht ausreichen, um die finanzielle Belastung durch den Hauskredit abzudecken. Dann bleibt oft nur der Verkauf.

Verkaufen

Stellt sich heraus, dass keiner der Partner die Immobilie nach der Scheidung halten kann, so bleibt der Verkauf der Immobilie. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und zugleich noch monatliche Raten an die Bank fällig werden, ist das oft unbezahlbar.

Können sich die geschiedenen Ehepartner dann nicht auf eine rationale Verkaufsstrategie einigen, drohen am Ende der Notverkauf oder die Teilungsversteigerung. Diese sind allerdings die schlechtesten denkbaren Lösungen und führen in der Regel zu großen finanziellen Verlusten. Grundsätzlich bringt ein Verkauf jedoch durchaus Vorteile.
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Damit man die Immobilie gerecht aufteilen kann, ist es oft am einfachsten, sie in teilbares Vermögen – also Geld – umzuwandeln. Die beiden Ex-Partner können dann zum einen ihre Schulden bei der Bank tilgen, zum anderen bleibt oft noch genügend Kapital für einen Neuanfang übrig. Ein Profi-Makler kennt solche Fälle. Er weiß, wie vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen.

Bitte beachten: Im Vorfeld ist bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind.

Versteigern

Können sich die geschiedenen Ehepartner nicht auf eine rationale Verkaufsstrategie einigen, drohen am Ende der Notverkauf oder die Teilungsversteigerung. Dasselbe gilt, wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt. In diesem Fall kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Dies ist allerdings die schlechteste denkbare Lösung und führt in der Regel zu großen finanziellen Verlusten.

Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils.
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Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass Kosten für das Sachverständigengutachten getragen werden müssen. Diese liegen zwischen 1.000 bis 2.500 Euro.

Doch so weit muss es nicht kommen: Mit Hilfe eines Immobilienprofis lassen sich in den meisten Fällen andere Optionen umsetzen, von denen Sie als geschiedenes Paar mehr profitieren können.
3. Wenn sich beide Partner verstehen: teilen oder übertragen
Teilung

Scheiden tut weh – muss es aber nicht, zumindest, wenn es um das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung geht. Die Wohnungsteilung ist dann interessant, wenn sich beide Partner noch gut verstehen und sich grundsätzlich vorstellen können, in der Nähe des anderen zu wohnen. Die Teilung kann jedoch nicht ohne Genehmigung der Gemeinde vorgenommen werden.

Außerdem muss sie im Grundbuch eingetragen werden. Wichtig ist, dass Sie von Anfang an für klare Verhältnisse sorgen und sich eine solide juristische Grundlage aufbauen, die beide Parteien in ihren Rechten und Pflichten berücksichtigt. Denn wer sich heute noch gut versteht, kann sich morgen schon mitten im Rosenkrieg befinden.

Übertragung

Möchte eine der Parteien im Haus wohnen bleiben, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse zu klären: Die Immobilie kann entweder als Vorerbe oder als Schenkung auf die Kinder des Paares überschrieben werden, mit denen das Elternteil vorerst in der Immobilie wohnen bleibt.

Als Vormund der Kinder kann dieser bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Alternative bietet sich allerdings eher bei Familien an, die nur ein Kind haben. Denn bei Geschwistern könnte es später zu Streitigkeiten kommen.
4. Achtung Kostenfalle: Spekulationssteuer
Scheidungspaare, die ihre Immobilie gerade erst gemeinsam erworben und noch nicht mindestens drei Jahre lang – im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren – bewohnt haben, können mitunter dazu verpflichtet werden, Spekulationssteuer zu zahlen. Versteuert wird grob gesagt die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem Preis, zu dem die Immobilie weiterverkauft wird.

Für Paare, die noch nicht lange genug in der Immobilie gelebt haben, bietet es sich also oftmals an, mit dem Verkauf zu warten. Doch tobt der Rosenkrieg, ist es den meisten Paaren kaum möglich, weiterhin unter einem Dach zu leben. Befindet die Immobilie sich im Gemeinschaftsbesitz und nur ein Partner zieht aus, muss am Ende auch nur dieser Partner beim Verkauf Spekulationssteuer zahlen.
Ihr persönlicher Neuanfang: Ein sauberer Cut ohne Altlasten mit Makler
Der Gang zum Immobilienspezialisten lohnt sich, da sich der neutrale Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein. Mit unseren inzwischen mehr 20 Jahren Erfahrung wissen wir, wie wichtig eine solche neutrale Position als Mediator ist. Nur so können wir im Sinne beider Parteien agieren und das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Unser großes Netzwerk an Finanz- und Steuerberatern, Juristen u.v.m. unterstützt Sie zusätzlich bei allen Fragen zur Immobilie in der Scheidung, dem eventuellen Verkauf und Ihrem persönlichen Neuanfang – von der Vermittlung der Scheidungsimmobilie bis hin zu Ihrem neuen Wunsch-Zuhause.

Sie befinden sich in der Scheidung und wissen nicht, wie Sie nun mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.
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