Schäden durch Schnee und Eis: Welche Versicherung greift?

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Wenn Schnee, Eis und Sturm Schäden anrichten, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt dafür auf? von Verbraucherzentrale NRW
Wenn Schnee, Eis und Sturm Schäden anrichten, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt dafür auf? © Verbraucherzentrale NRW

Kreis Olpe. Wenn Schnee, Eis und Sturm Schäden anrichten, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt dafür auf? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Hinweise, welche Versicherungen in typischen Winterfällen helfen – und wann Betroffene selbst zahlen müssen.


Bricht bei starkem Schneefall ein Dach unter der Last zusammen, reicht die normale Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht aus. In diesem Fall ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig, die entweder separat abgeschlossen oder als Baustein in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Ohne diesen Schutz bleiben Eigentümer auf den Kosten sitzen.

Auch bei Schäden an Fenstern ist der Versicherungsschutz begrenzt. Werden Scheiben durch herabfallenden Schnee oder Eis zerstört, kann eine Glasversicherung greifen – allerdings nur, wenn die Scheiben tatsächlich gebrochen oder gerissen sind. Kratzer oder oberflächliche Beschädigungen gelten in der Regel nicht als Versicherungsfall.

Sorgfältige Dokumentation wichtig

Frieren Wasserleitungen ein und platzen, übernehmen meist die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt sowohl für Folgeschäden am Gebäude als auch für beschädigte Einrichtungsgegenstände. Voraussetzung ist jedoch, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, etwa wenn Räume nicht ausreichend beheizt oder Leitungen nicht entleert wurden.

Wichtig ist im Schadensfall eine sorgfältige Dokumentation. Fotos und eine genaue Beschreibung der Schäden sollten angefertigt werden, bevor aufgeräumt wird. Gleichzeitig gilt die sogenannte Schadensminderungspflicht: Betroffene müssen – soweit gefahrlos möglich – weitere Schäden verhindern, zum Beispiel durch das Abdecken zerstörter Fenster oder das Abpumpen von Wasser aus dem Keller.

Die Verbraucherzentrale NRW rät Haus- und Wohnungseigentümern, ihre Versicherungsverträge regelmäßig zu prüfen. Gerade bei zunehmenden Extremwetterlagen kann ein erweiterter Schutz, etwa durch eine Elementarschadenversicherung, vor hohen finanziellen Belastungen bewahren.

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