Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden

14 Tage Quarantäne


 von Symbol Pixabay
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Kreis Olpe. Reiserückkehrer und Einreisende aus Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden.


Auf der Internetseite des Kreises Olpe steht dazu ab sofort ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem die Meldung schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Zu den von der Bundesregierung ausgewiesenen Risikogebieten gehören in Europa Schweden, Russland, Bosnien-Herzegowina, die Ukraine und die Türkei. Als Risikogebiet zählen auch viele Bundesstaaten der USA. Den Link zur kompletten Liste der Risikogebiete findet iam Ende des Berichts.
Hintergrund der Verordnung
Die Corona-Einreise-Verordnung legt fest, dass Personen, die sich vor der Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Außerdem sind diese Personen verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden, wenn Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen.

Für bestimmte Personengruppen sind Ausnahmen von der Quarantäne vorgesehen, etwa wenn zwingende dienstliche Reisegründe vorliegen. Auch wer bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen kann, ist von der Quarantäne befreit.

Die Corona-Einreise-Verordnung gilt vorerst bis zum 15. Juli.
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