Regionale „Notbremse“ soll deutliche Corona-Lockerungen absichern

Gastronomie kann starten – Besuch in Heimen möglich


  • Kreis Olpe, 06.05.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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Bundeskanzlerin Angela Merkel. von Kanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel. © Kanzleramt

Kreis Olpe. Die seit Wochen geltenden starken Beschränkungen angesichts der Corona-Krise werden deutlich gelockert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch, 6. Mai, verständigt. Dabei werden die Bundesländer weitgehend eigenständig entscheiden.


Kanzlerin Merkel lobte, die Menschen hätten sich in der Corona-Krise bisher verantwortungsvoll verhalten. Deshalb seien Lockerungen möglich. Niemand dürfe jedoch denken, die Pandemie sei bereits überstanden.

„Wir haben die erste Phase hinter uns, aber noch eine lange Phase vor uns.“ Deutschland sei bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, weil die Strategie die richtige sei, ergänzte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Die Gefahr sei jedoch so lange nicht gebannt, bis es einen Impfstoff gebe.
50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
Die Auswirkungen der Lockerungen sollen auf regionaler Ebene genau beobachtet werden. Vereinbart wurde, „dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird“.

Söder bezeicnete das als „regionale Notbremse“. Im Kreis Olpe wären demnach 67 Neuinfektionen in einer Woche die Maximalzahl. Gibt es mehr, muss der Landrat Beschränkungen anordnen. In den vergangenen sieben Tagen gab es allerdings nur 24 neue Corona-Infizierte.
Kontaktbeschränkung bis 5. Juni
Die Kontaktbeschränkungen sollen nach der Vereinbarung von Kanzlerin und Ministerpräsidenten grundsätzlich in Kraft bleiben – und zwar vorerst bis zum 5. Juni. Allerdings gibt es Lockerungen: Allerdings soll es möglich sein, sich mit Angehörigen eines zweiten Haushalts zu treffen – unabhängig von der Personenzahl. Nach wie vor soll der Mindestabstand von anderthalb Metern gelten.

Alle Geschäfte sollen wieder öffnen dürfen – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die war bisher auf 800 Quadratmeter begrenzt. Es müssen allerdings strenge Auflagen zur Hygiene sowie beim Einlass erfüllt werden. Vorgegeben werden soll in Bezug auf die jeweilige Verkaufsfläche eine maximal zulässige Zahl von Kunden und Personal. IN NRW gilt aktuell die Regel: ein Kunde/Mitarbeiter pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
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Auch die besonders gebeutelte Gastronomie kann bald wieder starten. Unter Einhaltung von Abstandsregeln und mit eingeschränkter Sitzplatzzahl können Restaurants, Gaststätten und Cafés ab Montag, 11. Mai, wieder öffnen. Um die Branche zu entlasten, wird ab 1. Juli auch die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Kneipen und Discos bleiben dagegen weiterhin geschlossen.

Vereinbart haben Merkel und die Ministerpräsidenten, dass alle Schüler schrittweise bis zu den Sommerferien zurück an die Schulen kommen sollen – allerdings nicht durchgehend und nur unter besonderen Auflagen. Über Schichtmodelle soll versucht werden, die Schüler wenigstens zeitweise in die Schulen zu unterrichten. Einen Normalbetrieb wird es in diesem Schuljahr nicht geben.
Sport im Freien möglich
In den Kitas kann ab Montag, 11. Mai, bundesweit eine erweiterte Notbetreuung stattfinden – zum Beispiel für Kinder mit besonderem Förderbedarf und solche, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen.

In Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen sowie Behinderteneinrichtungen wird das generelle Besuchsverbot aufgehoben. Jeder Patient/Bewohner soll die „Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person“ haben. Das gilt aber nur, wenn es in dem Heim keine aktuellen Covid-19-Infektionen gibt.

Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport kann nach wochenlanger Pause wieder starten – zumindest unter freiem Himmel. Bedingung ist aber ein ausreichender Abstand und die Vorgabe, dass der Sport kontaktfrei ausgeübt wird. In Sporthallen darf dagegen noch nicht trainiert werden.
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