Regionale „Notbremse“ soll deutliche Corona-Lockerungen absichern
Gastronomie kann starten – Besuch in Heimen möglich
- Kreis Olpe, 06.05.2020
- Von Wolfgang Schneider
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![Bundeskanzlerin Angela Merkel. von Kanzleramt](https://media1.lokalplus.nrw/articles/2020/05/41950/41375-15302-w-16955.webp)
Kreis Olpe. Die seit Wochen geltenden starken Beschränkungen angesichts der Corona-Krise werden deutlich gelockert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch, 6. Mai, verständigt. Dabei werden die Bundesländer weitgehend eigenständig entscheiden.
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„Wir haben die erste Phase hinter uns, aber noch eine lange Phase vor uns.“ Deutschland sei bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, weil die Strategie die richtige sei, ergänzte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Die Gefahr sei jedoch so lange nicht gebannt, bis es einen Impfstoff gebe.
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Söder bezeicnete das als „regionale Notbremse“. Im Kreis Olpe wären demnach 67 Neuinfektionen in einer Woche die Maximalzahl. Gibt es mehr, muss der Landrat Beschränkungen anordnen. In den vergangenen sieben Tagen gab es allerdings nur 24 neue Corona-Infizierte.
Alle Geschäfte sollen wieder öffnen dürfen – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die war bisher auf 800 Quadratmeter begrenzt. Es müssen allerdings strenge Auflagen zur Hygiene sowie beim Einlass erfüllt werden. Vorgegeben werden soll in Bezug auf die jeweilige Verkaufsfläche eine maximal zulässige Zahl von Kunden und Personal. IN NRW gilt aktuell die Regel: ein Kunde/Mitarbeiter pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
![von Kanzleramt](https://media1.lokalplus.nrw/articles/2020/05/41950/12842-16103-w-85699.webp)
Vereinbart haben Merkel und die Ministerpräsidenten, dass alle Schüler schrittweise bis zu den Sommerferien zurück an die Schulen kommen sollen – allerdings nicht durchgehend und nur unter besonderen Auflagen. Über Schichtmodelle soll versucht werden, die Schüler wenigstens zeitweise in die Schulen zu unterrichten. Einen Normalbetrieb wird es in diesem Schuljahr nicht geben.
In Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen sowie Behinderteneinrichtungen wird das generelle Besuchsverbot aufgehoben. Jeder Patient/Bewohner soll die „Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person“ haben. Das gilt aber nur, wenn es in dem Heim keine aktuellen Covid-19-Infektionen gibt.
Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport kann nach wochenlanger Pause wieder starten – zumindest unter freiem Himmel. Bedingung ist aber ein ausreichender Abstand und die Vorgabe, dass der Sport kontaktfrei ausgeübt wird. In Sporthallen darf dagegen noch nicht trainiert werden.
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