Regelungen zu Corona: Schulen können eingeschränkt öffnen

Maßnahmen in NRW


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Kreis Olpe. Das Landeskabinett hat bei einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag, 16. April, die aktuelle Lage erörtert und über Konsequenzen aus den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin beraten.


Der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Dr. Joachim Stamp, Schulministerin Yvonne Gebauer und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informieren über die Ergebnisse und die Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie:

Ab Donnerstag, 23. April, werden in NRW 148.000 Schüler, die vor einem Schulabschluss stehen, wieder zur Schule gehen können, so Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Das Angebot sei allerdings freiwillig. Die Grundschulen sollen ab dem 4. Mai wieder geöffnet werden, allerdings nur für die vierten Klassen.

Gebauer kündigte an, dass die Klassen und Kurse aus organisatorischen und hygienischen bis zu den Sommerferien nicht in den bestehenden Größen unterrichtet werden können. 
Sonderregelung für Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte
Einrichtungshäusern und Babyfachmärkten ist es in NRW erlaubt, am Montag, 20. April, wieder zu öffnen. Für diese Branchen habe das Land eine Sonderregelung getroffen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Seinen Angaben nach gehören dazu auch große Möbelhäuser. Die Beschränkungen der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter greift hier nicht.

Die Notbetreuung für Kleinkinder soll von bislang im Schnitt drei auf rund zehn Prozent aller Kleinkinder angehoben werden, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp.

Kleinere und mittelgroße Läden dürfen wieder öffnen. Nur die Restaurants bleiben auch nach dem 4. Mai geschlossen.
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