Rechte, Pflichten und Infos zum Thema Ferienjob
Tipps der IG Metall
- Kreis Olpe, 26.06.2017
- Von Rüdiger Kahlke
Kreis Olpe. Coole Klamotten kaufen, reisen, den Führerschein machen, Geld fürs Moped, das eigene Auto oder das Studium: Die Motivation, zu jobben, ist unterschiedlich. Oft sind Ferienjobs ein Weg, das Ziel zu erreichen. Und manchmal sind sie auch Fingerzeig bei der Berufswahl. Mitte Juli beginnen die Schulsommerferien – und damit für machen auch die Arbeitszeit. Doch nicht nur die Suche nach dem richtigen Betrieb ist wichtig, weiß die IG Metall.
Jugendliche, die im Sommer einer Ferientätigkeit nachgehen wollen, können sich in den nächsten Wochen bei der IG Metall Olpe über ihre Rechte informieren. Gleiches gilt für angehende Auszubildende und ihre Eltern. Für Fragen rund um die Themen Ferienarbeit, Ausbildung und Studium steht Gewerkschaftssekretärin Klaudia Maak unter Tel. 02761/939118 sowie per Mail an klaudia.maak@igmetall.de zur Verfügung.
Kurz & knapp
Wie kommt man zum Ferienjob?
Übliche Vermittler für Ferienjobs sind Eltern. Verwandte oder Betriebsräte. Auch Initiativ-Bewerbungen sind möglich. Also: selbst nachfragen, Interesse bekunden.
In welchen Bereich sind die Chancen gut?
Möglichkeiten gibt es, so Gewerkschafter, vor allem in der Gastronomie, in der Industrie (Montagebereich) und in der Logistik.
Gibt es Altersgrenzen?
Erst ab 15 Jahren darf man acht Stunden am Tag arbeiten - und das höchstens vier Wochen im Jahr. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs und 20 Uhr liegen. Nachtschichten etwa sind verboten. Ab 18 Jahren ist auch Schichtarbeit möglich.
Wie sieht es mit der Bezahlung aus?
Der Mindestlohn gilt erst ab 18 Jahren. In Betrieben mit Tarifbindung wird der höhere Tarif gezahlt. Wer zum Beispiel vier Wochen arbeitet, hat auch Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Wird Arbeitskleidung gestellt?
Falls das für die Tätigkeit notwendig ist: ja. Sicherheitsschuhe (in Produktionsbetrieben) etwa muss das Unternehmen stellen.
Werden Steuern und Sozialabgaben fällig?
Ferienjobs sind in der Regel abgabenfrei, dürfen aber nicht mehr als 50 Tage im Jahr ausmachen. Auch Minijobber (450 Euro) müssen keine Steuern zahlen.