Rechte, Pflichten und Infos zum Thema Ferienjob

Tipps der IG Metall


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Nicht alles ist erlaubt: Gefährliche Arbeiten wie Schweißen etwa sind für Ferienarbeiter unter 18 Jahren verboten. von Symbol Rüdiger Kahlke
Nicht alles ist erlaubt: Gefährliche Arbeiten wie Schweißen etwa sind für Ferienarbeiter unter 18 Jahren verboten. © Symbol Rüdiger Kahlke

Kreis Olpe. Coole Klamotten kaufen, reisen, den Führerschein machen, Geld fürs Moped, das eigene Auto oder das Studium: Die Motivation, zu jobben, ist unterschiedlich. Oft sind Ferienjobs ein Weg, das Ziel zu erreichen. Und manchmal sind sie auch Fingerzeig bei der Berufswahl. Mitte Juli beginnen die Schulsommerferien – und damit für machen auch die Arbeitszeit. Doch nicht nur die Suche nach dem richtigen Betrieb ist wichtig, weiß die IG Metall.


„Viele junge Leute wissen nicht, welche gesetzlichen Regelungen für sie gelten. Das beginnt mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige, die besonderen Schutz genießen. In vielen heimischen Unternehmen gelten aber auch Tarifverträge, die auch für Ferienjobber einzuhalten sind“, weiß André Arenz, Erster Bevollmächtigter der IG Metall in Olpe. Da geht es um Fragen zur wöchentlichen Arbeitszeit, die täglichen Pausenzeiten oder auch um den Umfang der Tätigkeiten.
 von Symbol Rüdiger Kahlke
© Symbol Rüdiger Kahlke
„Wer unter 18 ist, darf zum Beispiel schon gar nichts machen, was nur annähernd gefährlich sein kann“, so Arenz. Außerdem sei die Ferienarbeit in jedem Fall angemessen zu vergüten: „Im Bereich der Metall- und Elektroindustrie liegt das tarifliche Einstiegsgehalt auch für Ferienjobber weit über dem Mindestlohn.“ Wesentlich für die Vergütung eines Ferienarbeiters sei, welcher Tätigkeit er nachgeht.
IG Metall: Auf Arbeitsleben vorbereiten
Ferienarbeiter haben Rechte, aber auch Pflichten. Dass Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit von den neuen Kollegen erwartet wird, versteht sich von selbst. Und wer sich ins Team einfügt, kommt dann meist auch mit Mitarbeitern gut klar.
 von Daniel Heinz
© Daniel Heinz
Mit dem anstehenden Schuljahresende endet für auch die Zeit an einer allgemeinbildenden Schule. Etliche Absolventen entscheiden sich für eine Ausbildung, andere wollen ihr Abitur machen. Für beide Personengruppen wünscht sich Arenz mehr Vorbereitung auf das Arbeitsleben in der Schule. „Es ist egal, ob es nun angehende Auszubildende oder Ferienjobber sind: Man muss sie darüber informieren, welche Rechte sie haben.“

Jugendliche, die im Sommer einer Ferientätigkeit nachgehen wollen, können sich in den nächsten Wochen bei der IG Metall Olpe über ihre Rechte informieren. Gleiches gilt für angehende Auszubildende und ihre Eltern. Für Fragen rund um die Themen Ferienarbeit, Ausbildung und Studium steht Gewerkschaftssekretärin Klaudia Maak unter Tel. 02761/939118 sowie per Mail an klaudia.maak@igmetall.de zur Verfügung.
Kurz & knapp

Wie kommt man zum Ferienjob?

Übliche Vermittler für Ferienjobs sind Eltern. Verwandte oder Betriebsräte. Auch Initiativ-Bewerbungen sind möglich. Also: selbst nachfragen, Interesse bekunden.

In welchen Bereich sind die Chancen gut?

Möglichkeiten gibt es, so Gewerkschafter, vor allem in der Gastronomie, in der Industrie (Montagebereich) und in der Logistik.

Gibt es Altersgrenzen?

Erst ab 15 Jahren darf man acht Stunden am Tag arbeiten - und das höchstens vier Wochen im Jahr. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs und 20 Uhr liegen. Nachtschichten etwa sind verboten. Ab 18 Jahren ist auch Schichtarbeit möglich.

Wie sieht es mit der Bezahlung aus?

Der Mindestlohn gilt erst ab 18 Jahren. In Betrieben mit Tarifbindung wird der höhere Tarif gezahlt. Wer zum Beispiel vier Wochen arbeitet, hat auch Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Wird Arbeitskleidung gestellt?

Falls das für die Tätigkeit notwendig ist: ja. Sicherheitsschuhe (in Produktionsbetrieben) etwa muss das Unternehmen stellen.

Werden Steuern und Sozialabgaben fällig?

Ferienjobs sind in der Regel abgabenfrei, dürfen aber nicht mehr als 50 Tage im Jahr ausmachen. Auch Minijobber (450 Euro) müssen keine Steuern zahlen.
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