Projektaufruf: erneut 80% Förderung für Kleinprojekte im BiggeLand
Ideen bis 21. Februar einreichen
- Kreis Olpe, 11.01.2021
- Dies & das
Kreis Olpe. Nach dem erfolgreichen Auftakt in 2020, werden auch in diesem Jahr wieder Kleinprojekte gefördert. Die Gelder für dieses Programm stammen aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) sowie Eigenmitteln der vier BiggeLand-Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden.
Das Interesse an den erstmals zur Verfügung stehenden Förderung der Kleinprojekte war groß. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von etwa 200.000 Euro vergeben, von denen 15 Vereine im BiggeLand profitierten.
Gefördert wurden und werden kleine investive Maßnahmen wie beispielsweise Renovierungen von Vereinsheimen, Ausstattungen von Freizeiteinrichtungen, Anschaffungen oder bauliche Veränderungen. Im vergangenen Jahr wurden so u. a. ein Insektenhotel, der Bau einer Behindertentoilette, ein Carport, eine neue Heizungsanlage, ein Treppenaufgang sowie Technikausrüstung und ein Konzept zur Barrierefreiheit unterstützt.
Die genaue Gesamt-Fördersumme für dieses Jahr steht noch nicht fest, Anträge können dennoch ab sofort bis zum 21. Februar, beim Regionalmanagement (hoss@leader-biggeland.de und kempf@leader-biggeland.de) eingereicht werden. Anschließend wird die LAG BiggeLand über die Projekte entscheiden. Die Antragsteller werden Anfang/Mitte März benachrichtigt, ob ihre Projekte gefördert werden.
Die Förderbedingungen
- Der Antrag muss mit der offiziellen Projektskizze eingereicht werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement wird empfohlen
- Die Projekte dürfen eine Gesamtsumme von 20.000 Euro brutto nicht übersteigen. - 80% der zuwendungsfähigen Kosten werden gefördert, 20% muss der Antragsteller selbst tragen
- Die Fördermittel können von natürlichen Personen (Vereinen, Privatpersonen) und juristischen Personen (Kommunen, Kirchen) beantragt werden
- Die Projekte müssen im laufenden Kalenderjahr umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden
- Gefördert werden insbesondere investive (bauliche) Maßnahmen
- Die Gewährleistungsfrist beträgt bei baulichen Anlagen zwölf und bei technischer Ausstattung fünf Jahre
- Über die Projektauswahl entscheidet die LAG BiggeLand anhand einheitlicher und diskriminierungsfreier Bewertungskriterien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.