Positiver Schnelltest: Was passiert jetzt?

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  • Kreis Olpe, 26.01.2022
  • Corona
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Kreis Olpe. Viele Leute im Kreis Olpe blicken bei den aktuell herrschenden Corona-Regelungen nicht mehr durch: Wer bekommt noch einen PCR-Test? Wer wird wann krank geschrieben und wie lange dauert die Quarantäne? LokalPlus hat dazu bei Stefanie Gerlach von der Pressestelle des Kreises Olpe nachgefragt.


Wer bekommt nach einem positiven Schnelltest jetzt noch einen PCR-Test?

Die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests nach einem positiven Schnelltest in einer Bürgerteststelle ist in der aktuellen Test-und-Quarantäne-Verordnung des Landes bereits nicht mehr vorhanden.

Die Frage zielt aber offensichtlich auf die durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Priorisierung von PCR-Tests ab und kann insofern noch nicht beantwortet werden: Zur Umsetzung der Beschlüsse ist eine Änderung der Testverordnung des Bundes notwendig. Diese ist abzuwarten, bevor verlässliche Aussagen getroffen werden können.

Melde ich mich bei einem positiven Schnelltest schon krank?

Die positive Testung allein führt weder bei einem Schnelltest noch bei einem PCR-Test zu einer medizinischen Arbeitsunfähigkeit – somit auch nicht zwingend zu einer Krankschreibung.

Ein positiver Schnelltest führt jedoch nach § 14 Abs. 3 unmittelbar zu einer Absonderungsverpflichtung von zehn Tagen – insofern unterscheidet sich dieses Ergebnis nicht von dem eines positiven PCR-Tests. Mit dieser Absonderungspflicht ist dann – sofern kein Homeoffice möglich ist – natürlich auch verbunden, dass die dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann.

Darf ich weiter arbeiten, wenn ich positiv getestet bin, aber keine Symptome habe?

Die Absonderungspflicht gilt für jede positiv getestete Person. Natürlich dürfen Personen unter Einhaltung der Absonderungspflicht weiter arbeiten (Home-Office).

Warum sind Angaben zum Impfstatus von Infizierten nicht mehr möglich?

Das Gesundheitsamt kontaktiert die infizierten Personen nicht mehr telefonisch (siehe unsere gesonderte Pressemitteilung). Mit der Meldung über den positiven Schnelltest- oder PCR-Befund erhält das Gesundheitsamt lediglich die persönlichen Daten der betreffenden Person, nicht aber deren Impfstatus übermittelt. Dieser wurde bisher im telefonischen Kontakt erfragt.

Zum Thema Verdienstausfälle in Zusammenhang mit Corona gibt es Infos auf folgender Homepage:

Hat der Impfstatus einen Einfluss auf den Verdienstausfall?

Keine Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz.

Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für

  • Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen



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