Porsche jagt mit 180 km/h über die Griesemert

Polizei registriert mehrere erhebliche Tempo- und Verkehrsverstöße


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 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

In den vergangenen Tagen hat die Polizei bei Verkehrskontrollen an unterschiedlichen Stellen im Kreisgebiet mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere erhebliche Verkehrsverstöße festgestellt. Eine Übersicht:


• Den Anfang machte ein Porsche-Fahrer, der am Montagvormittag, 11. Juli, mit über 180 Stundenkilometern auf der B 55 bei Griesemert unterwegs war. Dabei bemerkte er nicht, dass ihm ein Polizeibeamter auf einem zivilen Polizei-Motorrad folgte und den Geschwindigkeitsverstoß mit Video- und Messtechnik dokumentierte. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzwerte wird dem laut Polizeibericht „unverantwortlichen Raser“ nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 61 und 70 km/h vorgeworfen. Im Regelfall seien für einen solchen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro, ein zweimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg vorgesehen. • Am Dienstag, 12. Juli, hielten Polizeibeamte einen 58-jährigen Autofahrer in Attendorn an, den sie mit einem Lasergerät zuvor auf der Märkischen Straße nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 102 Stundenkilometern gemessen hatten. An dieser Stelle, in Höhe der Kreuzung Mühlhardt, sind maximal 50 km/h erlaubt, da es dort der Polizei zufolge „im unübersichtlichen Kreuzungsbereich in der Vergangenheit bereits mehrere schwere Unfälle gegeben hat“. Für diese Geschwindigkeitsüberschreitung erwartet den 58-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Tricksereien von Lkw-Fahrern und Spediteuren
• Am Mittwochmorgen, 13. Juli, hielt der Verkehrsdienst einen 42-jährigen Fahrer eines Sattelzugs an der B 54 bei Altenkleusheim an. Bei der Überprüfung seines Kontrollgeräts fiel den Beamten auf, dass er auf der Bundesstraße bei erlaubten 60 mit 85 km/h gefahren war. Der Fahrer musste wegen dieses Verstoßes eine Sicherheitsleistung in Höhe von 95 Euro zahlen. • Am gleichen Morgen kontrollierten Polizeibeamte auf der L 512 bei Olpe-Eichhagen einen Sattelzug, dessen Auflieger die zulässige Höhe von 4,00 Metern um sieben Zentimeter überschritten. „Diese von Fahrer und Spediteur absichtlich herbeigeführte Erhöhung wird erfahrungsgemäß angewendet, um die Ladekapazität des Transportfahrzeugs deutlich zu verbessern. So hört sich die Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe zwar auf den ersten Blick belanglos an, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“, teilt die Polizei mit. „Zum einen kann es zu Berührungen des Fahrzeugaufbaus mit Brücken oder anderen Überführungen und dadurch zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen kommen. Zum anderen besteht durch die Erhöhung des Fahrzeugs die Möglichkeit, den gesamten Sattelzug erheblich zu überladen.“ Der 30-jährige Fahrer des Sattelzugs musste den Auflieger auf die zulässige Höhe absenken, um weiterfahren zu dürfen. Außerdem musste er wegen des Bußgeldverstoßes eine Sicherheitsleistung in Höhe von 85 Euro hinterlegen. (LP)
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