Pooltests an Grundschulen werden abgeschafft - dafür Tests zu Hause
Neuregelung ab 28. Februar
- Kreis Olpe, 17.02.2022
- Gesundheit & Medizin
Kreis Olpe/Düsseldorf. Das in den vergangenen Monate an den Grundschulen praktizierte PCR-Pooltest-Verfahren wird Ende Februar abgeschafft. Das hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstagmorgen, 17. Februar, in Düsseldorf bekanntgegeben. Stattdessen sollen die Grundschüler künftig dreimal pro Woche Selbsttests zu Hause machen. Diese Regelung gilt ab 28. Februar.
Daneben gibt es noch einige andere Änderungen. Hier der Überblick:
1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen
Ab 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig nur Personen die keinen vollständigen Impfschutz haben. Immunisierte können aber auf Wunsch freiwillig an den Schultestungen teilnehmen.
2. Verändertes Testverfahren in den Schulen
Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen findet künftig vollständig mit Antigen-Selbsttests statt. Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht von den Schülern selbstständig gemacht werden. Für alle Förderschulen bleibt aufgrund das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem erhalten.
Für Grundschüler gibt es dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests, die nicht in der Schule gemacht werden, sondern zu Hause. Grund: Gerade jüngeren Kindern fällt es zu Hause und mit Unterstützung der Eltern leichter, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.
Die Schnelltests können vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend gemacht werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen. Wenn Kinder Symptome aufweisen oder sie die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.
3. Entlastungs- und Unterstützungspaket
Die Landesregierung hat Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, um die Grundschulen zu unterstützen. Dafür sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coaching-Angebote.
- Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
- Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.
Schulministerin Gebauer betonte: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind.“
Die Landesregierung setze mit dem Testverfahren verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werde, so die Ministerin.