Polizei gibt Tipps zum sicheren Online-Einkauf

Safer Internet Day


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Täglich nehmen die Polizei-Dienststellen im Kreis Olpe Anzeigen wegen Online-Betrugs entgegen. von Nils Dinkel
Täglich nehmen die Polizei-Dienststellen im Kreis Olpe Anzeigen wegen Online-Betrugs entgegen. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Täglich erstatten Bürger aus dem Kreis Olpe bei der Polizei Anzeige, da sie online auf Portalen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen oder dem Facebook Marketplace oder auch bei anderen Online-Shops Waren eingekauft haben, diese aber nicht oder nur beschädigt erhalten haben.


So hat am Montag, 7. Februar, eine 46-Jährige angezeigt, dass sie eine Spielekonsole bei eBay-Kleinanzeigen gekauft und den Kaufbetrag auch bezahlt hatte, bis heute aber keine Ware erhalten habe. Einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zeigte ein 45-Jähriger an. Er hatte allerdings vorab ein Gesuch für eine Spielekonsole bei eBay-Kleinanzeigen geschaltet und wurde kontaktiert.

Auch er überwies Geld, jedoch erhielt er keine Ware. Daneben erstatte auch ein 48-Jähriger Anzeige, da er ebenfalls auf eBay-Kleinanzeigen ein hochwertiges Smartphone gekauft hatte, jedoch das Handy nie bei ihm eintraf. Auch ihm entstand ein Schaden in Höhe von 120 Euro.

Betrug auch durch falsche Shops

Doch nicht nur auf Online-Portalen, sondern auch bei sogenannten „Fake-Shops“ werden Online-Käufer betrogen. Daher gilt es besonders vorsichtig zu sein, wenn im Internet Ware gekauft wird.

Um sich vor Betrug im Internet zu schützen, weist die Polizei Olpe anlässlich des „Safer Internet Days“ am Dienstag, 8. Februar, darauf hin, besonders vorsichtig bei Online-Einkäufen zu sein und gibt folgende Tipps:
  • Achten Sie auf die sogenannte „Anbietertransparenz“. Dazu gehören unter anderem die Identität und Anschrift des Anbieters, Garantie- und Gewährleistungsbedingungen, Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht, bestehende Kündigungsfrist, Waren- bzw. Dienstleistungsbeschreibung, Lieferbedingungen inklusive Versandkosteninformation sowie Zahlungsmodalitäten.
  • Vorsicht ist geboten, wenn die Ware ungewöhnlich günstig angeboten wird.
  • Einkäufer sollten eine kundenfreundliche Bezahlmöglichkeiten wählen und einen Geldtransfer ohne Rückholoption ablehnen.
  • Es sollte immer ein sicheres Passwort gewählt werden, um Betrügern den Zugang zu dem eigenen Benutzerkonto zu erschweren.
  • Einkäufer sollten sich vorab über den regulären Preis eines Artikels informieren. Das beugt überteuerten Einkäufen („Wucher“) vor.
  • Die Versandart und die damit einhergehenden Kosten sollten vorab geklärt sein.
  • Auch Verkäufer- und Shopbewertungen sollten betrachtet werden.
  • Zudem sollten Auktionen bis zum Zuschlag über das Online-Auktionshaus abgewickelt werden, um den Käuferschutz beizubehalten.
  • Außerdem wird die Nutzung eines Treuhandservices empfohlen: Dieser garantiert, dass erst dann das Geld an den Einkaufenden überwiesen wird, Wenn die Ware auch tatsächlich angekommen und einwandfrei ist.
Zudem gibt die Polizei Hinweise, woran Online-Shopper „Fake-Shops“ erkennen können:
  • Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
  • Die Ware ist immer verfügbar.
  • Das Impressum ist unvollständig, fehlt, die Inhalte sind nicht korrekt oder in einem schlechten Deutsch geschrieben.
  • Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fehlen oder sind fehlerhaft.
  • Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorkasse erhältlich.
  • Gütesiegel sind lediglich als Bild hineinkopiert und nicht zurück verfolgbar oder überprüfbar.
  • Wer Opfer von Online-Betrug geworden ist, sollte (falls möglich) sowohl die eigene Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen als auch bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
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