Pflegekräfte aus Osteuropa brauchen bessere Absicherung

Arbeit meist ohne Schutzrechte


Marion Hegener und Jürgen Voß während des Workshops. von Caritas
Marion Hegener und Jürgen Voß während des Workshops. © Caritas

Kreis Olpe. In mehr als 200.000 deutschen Haushalten arbeitet eine aus Osteuropa stammende Hilfskraft, um alte oder kranke Angehörige zu pflegen. 400 zumeist Frauen sind es geschätzt allein im Kreis Olpe.


Wer sich auf das Angebot der „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ einlässt, bewege sich fast immer zumindest in einer rechtlichen Grauzone, nicht selten komplett in der Illegalität, sagt Jürgen Voß, Leiter des Zentrums Lennestadt und Kirchhundem der Caritas im Kreis Olpe und weiter: „Die Arbeit der Frauen aus Osteuropa unterliegt meist keiner Kontrolle, Schutzrechte bestehen oft nur auf dem Papier.“
Zusammenarbeit mit polnischer Caritas
Der Caritasverband Olpe (CVO) setzt sich seit Jahren für den Schutz der sogenannten Live-in-Care-Kräfte ein, hat ein Angebot mit dem Namen CariFair auf den Markt gebracht. In Zusammenarbeit mit der polnischen Caritas unterstützt der CVO pflegebedürftige Menschen und ausländische Arbeitskräfte gleichermaßen.

Die Betreuungskräfte werden nur bei Patienten eingesetzt, die von den Caritas-Einrichtungen beraten, begleitet oder ambulant unterstützt werden. Nicht nur mit dem Angebot vor Ort, sondern auch auf europäischer Ebene engagiert sich der Caritasverband Olpe für klare Regeln für Arbeitsmigration von Live-in-Care-Kräften.
Mindeststandards definieren
Jürgen Voß und Marion Hegener (Pflegedienstleitung in der Caritas-Station Lennestadt und Kirchhundem) diskutierten jetzt über die Pflegemigration mit Kollegen aus der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Moldawien, Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Gefragt sei laut Jürgen Voß die EU-Kommission. Diese müsse ein tragfähiges Konzept zur Definition von Mindeststandards: „Die Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa müssen die gleichen Arbeitsrechte haben wie andere Arbeitnehmerinnen im Zielland. Sie brauchen den Schutz der Sozialversicherungen. Ihre Arbeit bringt besondere Belastungen mit sich, mit denen sie nicht allein gelassen werden dürfen.“
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