Petra Crone: „Wichtiger Schritt, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“
Leiharbeit und Werkverträge
- Kreis Olpe, 02.11.2016

Kreis Olpe. Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen geschaffen“, sagt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Crone.

„Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von gleicher Bezahlung nach neun Monaten“, erläutert Petra Crone. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer sei nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen würden. Außerdem könnten Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
„Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU-Fraktion nicht umsetzbar. Die SPD im Deutschen Bundestag wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, sagt die Bundestagsabgeordnete. So seien vor allem mehr Tarifbindung und Mitbestimmung erstrebenswert. Und auch Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung stünden auf der Agenda der SPD. Bei der weiter voranschreitenden digitalen Entwicklung der Arbeitswelt sei mit mehr Werk- und Dienstvertragsarbeiten in Verwaltungen und Betrieben zu rechnen. Dennoch, das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes sei eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.
