Petra Crone sieht "wichtige Weichenstellung"

Bundestag bringt Reform der Pflegeausbildung aus den Weg


Petra Crone spricht sich für eine Reform der Pflegeausbildung aus. von Sven Prillwitz
Petra Crone spricht sich für eine Reform der Pflegeausbildung aus. © Sven Prillwitz

Der Deutsche Bundestag begann kürzlich die Beratung der Reform der Pflegeberufe in Form der Ersten Lesung. „Damit nimmt die Koalition eine wichtige Weichenstellung zur Neuordnung der Ausbildung in den Berufen der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und der Altenpfleger vor“, erklärt die im Familienausschuss fachlich zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Crone.


Die Zusammenlegung der bislang getrennten Ausbildung in diesen Berufen diene der langfristigen Sicherung der Pflegequalität in den Krankenhäusern sowie bei den stationären und ambulanten Angeboten in der Altenpflege, deren Versorgungsbereiche aufgrund der demografischen Entwicklung immer weiter zusammenwachsen, so die heimische Abgeordnete. Die Pflegefachkräfte in den Krankenhäusern bräuchten bislang nicht zwingend vermittelte Kenntnisse in der Altenpflege, um die stetig zunehmende Gruppe hochbetagter Patienten angemessen betreuen zu können. Umgekehrt sei in der stationären und ambulanten Altenpflege zunehmend Wissen aus der medizinischen Behandlungspflege nötig. Petra Crone: „Die dafür notwendige Neuordnung der Ausbildung ermöglicht es auch endlich, den unhaltbaren Zustand zu ändern, dass die Auszubildenden in der Altenpflege noch Schulgeld für ihre Ausbildung zahlen müssen.“
Crone: Regionale Lohnunterschiede minimieren
Mit der neugeordneten Ausbildung würden den Fachkräften auch neue berufliche Perspektiven eröffnet. Damit, so die Sozialdemokratin, bleibe der Pflegeberuf auch in dem sich abzeichnenden Konkurrenzkampf mit anderen Branchen um Auszubildende attraktiv. Crone: „Nicht zuletzt erwarten wir auch, dass die regional bislang dramatischen Vergütungsunterschiede zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege nivelliert werden.“ Befürchtungen, dass Spezialwissen verloren gehe und besondere Aspekte der vormals getrennten Ausbildungen unberücksichtigt blieben, seien dagegen unbegründet. „Die Auszubildenden werden sich auch künftig für einen Schwerpunkt entscheiden, der innerhalb der generalistischen Ausbildung zu einer vertieften Vermittlung von Wissen aus den Bereichen der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege führt“, so Crone. Seit Vorlage des ersten Arbeitsentwurfs habe man im Austausch mit den Bundesländern und den Berufsverbänden bereits einige Änderungen vorgenommen. So werde zum Beispiel mindestens die Hälfte der praktischen Ausbildung auf den für die Vertiefung gewählten Bereich entfallen. Crone: „In der Kinderkrankenpflege sind das sogar erheblich mehr Stunden, als nach der derzeit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung im dritten Differenzierungsjahr der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege vorgesehen sind.“ In der anstehenden parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes werde man den Entwurf im Hinblick auf eine reibungslose zeitliche und praktische Umsetzung der Reform weiter überprüfen. (LP)
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