Online-Einkauf: EU-Parlament bessert beim Verbraucherschutz nach


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Verbraucher sollen künftig besser vor Betrug beim Online-Einkauf geschützt werden. Dafür bekommen die nationalen Behörden bessere Möglichkeiten, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze aufzudecken. Für eine bessere Überwachung bestehender Vorschriften hat das Europäische Parlament jetzt gestimmt. Die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten steht noch aus.


„37 Prozent der Online-Shopping- und Buchungs-Websites für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste verstießen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf für die Behörden, um entsprechend durchgreifen zu können“, verweist der heimische CDU-Europa-Abgeordnete Dr. Peter Liese (CDU) auf die Statistik.

Damit würden nationale Verbraucherschutzbehörden mehr Befugnisse erhalten, dürften etwa anonyme Testkäufe machen oder eine ausdrückliche Warnung vor einer rechtswidrigen Praxis veröffentlichen.
 von C. Meinschäfer
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Die neuen Vorschriften zielen laut Liese außerdem darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch die Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Ländern vorhanden sind. Über ein Warnsystem sollen sich die EU-Länder künftig gegenseitig auf Firmen hinweisen, die im Verdacht stehen, Verbraucher zu täuschen oder zu betrügen. Und: Die nationalen Behörden sollen sich untereinander auch bei Ermittlungen helfen, um zu klären, ob tatsächlich Verstöße vorliegen, ob Vergehen weit verbreitet sind oder die gesamte EU betreffen.

„Durch die neuen Vorschriften können die Einhaltung der Vorschriften leichter überwacht und grenzüberschreitende Verstöße besser bekämpft werden“, sagt Liese abschließend. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Text zwar noch zustimmen. Das gilt laut Liese jedoch nur noch als Formsache. 24 Monate später treten die Regeln in Kraft.
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