Online-Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023

Abgabe ausschließlich elektronisch


Symbolfoto. von LokalPlus
Symbolfoto. © LokalPlus

Kreis Olpe. Seit 2014 können Arbeitgeber die Meldung über Beschäftigungsverhältnisse ihrer Mitarbeiter bereits elektronisch absetzen. Nun folgt die Verpflichtung für alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branche.


Ab dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung des digitalen Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember enden, können die Bescheinigungen noch in Papierform eingereicht werden. Mit dem Jahreswechsel können Arbeitnehmer dann nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen.

Einen Nachweis über die übermittelten Daten der Arbeitgeber erhalten diese dann von der Bundesagentur für Arbeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten als weitere Funktion die elektronische Übermittlung der Daten an den BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) der Bundesagentur für Arbeit an.

Oder bei der BEA-Hotline: 0800/4 55 55 27 (gebührenfrei).

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