Online-Banking: TAN-Eingabe bereits beim Login erforderlich
Neue Richtlinie trifft Sparkassen-Kunden
- Kreis Olpe, 08.12.2019
Kreis Olpe. Durch die EU-Richtlinie PSD2 müssen alle Sparkassenkunden, die Online-Banking nutzen, nicht nur für Aufträge wie Überweisungen, sondern alle 90 Tage auch für die reine Anmeldung im Online-Banking eine TAN (Trans-Aktions-Nummer) eingeben.
Für den reinen Login ins Online-Banking wird spätestens alle 90 Tage wieder eine TAN benötigt, dann also wieder Mitte März 2020. Online-Banking-Nutzer, die bisher nur hin und wieder online den Kontostand abgerufen und noch kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen sich jetzt auf jeden Fall für eines entscheiden, um weiter handlungsfähig zu bleiben.
Wer Fragen zu der Neuerung hat oder Hilfestellung benötigt, kann sich jederzeit an die Kundenberater in den Sparkassen wenden.