Nur Aufsteiger im Amateurfußball - drei Vereine aus dem Kreis Olpe profitieren

FLVW-Präsidium folgt Empfehlung des Ausschusses


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 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat dem Präsidium am Dienstagabend, 5. Mai, seine endgültige Empfehlung zur Wertung der Saison 2019/20 vorgelegt. Diese sieht einen Abbruch der aktuellen Spielzeit mit Aufsteigern und ohne Absteiger in den Amateurspielklassen von der Kreisliga D bis zur Oberliga Westfalen vor. Ein Westfalen- und zwei Bezirksligisten aus dem Kreis Olpe können die Aufstiegsfeier planen.


Grund zum Jubel hat die SG Finnentrop/Bamenohl. Das Team um Trainer Ralf Behle steigt von der Westfalenliga-Staffel 2 in die Oberliga Westfalen auf. Der SV Attendorn steigt als Tabellenführer der Bezirksliga 5 in die Landesliga auf. Außerdem darf die SG Albaum/Heinsberg aus der Frauen-Bezirksliga 5 in der Saison 2020/21 in der Landesliga spielen.

Zur Berechnung der Aufsteiger hat der VFA ein Modell entwickelt, wonach sowohl der aktuelle Tabellenführer als auch der Hinrunden-Erste aufsteigen werden. Bei einer unterschiedlichen Anzahl absolvierter Spiele greift eine Quotientenregelung. Das FLVW-Präsidium folgte der Empfehlung einstimmig. Jetzt muss ein außerordentlicher Verbandstag entscheiden.

„Der VFA hat nach Auffassung des Präsidiums die bestmögliche und fairste Lösung für den Großteil der Vereine gefasst. Die Empfehlung schöpft all unsere Möglichkeiten aus, um den Gegebenheiten in all unseren Staffeln gerecht zu werden. Es war keine leichte Aufgabe, schließlich reden wir hier von 6.641 Männer- und Frauen-Mannschaften in 233 Staffeln“, spricht Präsident Gundolf Walaschewski von einer salomonischen Regelung.
Installation weiterer Bezirks- und Landesliga-Staffeln
„Mit den zusätzlichen Aufstiegsplätzen sowie der Installation weiterer Bezirksliga- und Landesliga-Staffeln möchten wir den Vereinen unbedingt entgegenkommen. Unser Ziel war von vornherein, unter den gegebenen Umständen die fairste Lösung zu erarbeiten“, betont Reinhold Spohn.
Regelung im Detail:
Die Saison 2019/2020 wird abgebrochen und die Aufsteiger der überkreislichen Spielklassen werden wie folgt ermittelt:

1. Die Vereine, die nach der aktuellen Tabelle auf dem ersten Tabellenplatz stehen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.

2. Sollte nach dem aktuellen Tabellenstand Mannschaften nicht die gleiche Anzahl an ausgetragenen Spielen haben, wird die Platzierung für einen möglichen Aufstiegsplatz durch eine Quotientenberechnung (es werden drei Nachkommastellen analog eines Hare-Niemeyer-Verfahrens zu Grunde gelegt) ermittelt:

- Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele

- Bei Quotientengleichheit ist die Tordifferenz entscheidend. Sollte auch diese gleich sein, zählen die meist geschossenen Tore.

3. Sollte diese ermittelte Mannschaft nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt auch zusätzlich der Tabellenerste der Hinrunde mit auf. Bezüglich der Ermittlung des Tabellenersten der Hinrunde wird Ziffer 2 zugrunde gelegt.

4. Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers nimmt die nächstbeste, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft (Oberliga bis Tabellenplatz 4, Westfalen- bis Bezirksliga bis Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffeln (bei Frauen bis Tabellenplatz 4) deren Platz ein.

Ferner empfiehlt der Verbands-Fußball-Ausschuss, dass die spielleitenden Stellen der 29 FLVW-Kreise analog verfahren. Der FLVW hatte eine für das gesamte Verbandsgebiet einheitliche Lösung als Ziel ausgegeben, was die Kreisvorsitzenden nach den zahlreichen Videokonferenzen voll und ganz unterstützen.

Am Montag, 11. Mai, beraten die Kreisvorsitzenden gemeinsam mit dem Präsidium in der Ständigen Konferenz über die VFA-Empfehlung. Anschließend wird ein außerordentlicher Verbandstag im Juni über den endgültigen Saisonabbruch mit der vorgeschlagenen Wertung abstimmen.
Auch die Jugend im FLVW wird diesen Weg gehen. „Für den Kinder- und Jugendfußball streben wir eine möglichst identische Umsetzung an“, gibt der Vizepräsident Jugend, Holger Bellinghoff, einen ersten Ausblick und ergänzt: „Zudem sind aber auch die Besonderheiten in der Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes zu beachten.“
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