Nur 85 Prozent erlaubt: Frischholzeinschlag bei Fichten wird eingeschränkt

Preis von Kalamitätenholz soll stabilisiert werden


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 von Nils Dinkel
© Nils Dinkel

Kreis Olpe. Das Jahr 2021 starteteim Vergleich zu den vorherigen drei Kalamitätsjahren wider Erwarten kühl und regenreich. Nach den anhaltenden Trockenjahren 2018 bis 2020 mit zwei bis drei Borkenkäfer-Generationen führten der kalte Winter und das kühle, feuchte Frühjahr 2021 mit Temperaturen durchweg unter 16 Grad zu einem erhöhten Absterben und einer Verzögerung des ersten Schwärmfluges der Borkenkäfer.


In Vergleich zu den Wintern davor haben somit weitaus weniger Käfer den vergangenen Winter überlebt. Jedoch immer noch viel zu viele, sodass nun ein erneuter starker Stehendbefall bei den übrigen Fichtenbeständen festgestellt werden konnte. Die Stürme in Verbindung mit der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Borkenkäferkalamität haben seit 2018 zu einem Anfall von rund 32,7 Millionen Festmetern Schadholz in ganz NRW geführt.

Überschwemmung des Marktes

Diese „Überschwemmung“ des Holzmarktes hatte einen massiven Abfall der Holzpreise in den vergangenen drei Jahren zur Folge. Um ein erneutes Absinken der diesjährigen Holzpreise bei der Baumart Fichte zu verhindern und eine Stabilisierung des Holzmarktes zu erwirken, wird für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vom Forstschäden-Ausgleichsgesetz Gebrauch gemacht.

Das berichtet das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland mit Sitz in Olpe. Die zuständigen Ministerien haben die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags erlassen. Diese ist vorerst gültig bis zum 30. September.

Der Borkenkäfer macht den heimischen Waldbesitzern sehr zu schaffen. von Christine Schmidt
Der Borkenkäfer macht den heimischen Waldbesitzern sehr zu schaffen. © Christine Schmidt

Die Beschränkung auf 85 Prozent des durchschnittlichen Einschlags eines Betriebes bezieht sich derzeit ausschließlich auf die Baumart Fichte (Gemeine Fichte, Sitka-, Omorika-, Blaufichte, etc.). Der durchschnittliche Jahreseinschlag wird hierbei anhand der Jahreseinschläge in den „Normaljahren“ 2013 bis 2017 ermittelt.

Die Beschränkung soll den Absatzmarkt für das weiterhin anfallende Fichtenkalamitätsholz sichern. Eine Stabilisierung der Holzpreise mit für die Holz- und Forstwirtschaft wirtschaftlichen Preisen ist ein weiteres Ziel. Über die erlaubten 85 Prozent eingeschlagenes Fichtenfrischholz wird als illegal eingeschlagenes Holz angesehen und kann durch die zuständige Forstbehörde eingezogen werden. Das Regionalforstamt appelliert daher an die Vernunft der Waldbesitzer.

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