Notbetrieb bei den Amtsgerichten in Olpe und Lennestadt


 von © Irochka / lia
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Olpe/Lennestadt. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus sind auch in der Justiz Maßnahmen erforderlich, wie wir sie bisher nie getroffen haben.


„Unser oberstes Ziel ist jetzt die Gesundheitsfürsorge und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes für unaufschieb-bare Entscheidungen der Gerichte“, heißt es in einer Pressemitteilung. 
Eingeschränkter Zutritt
Daher wird der Dienstbetrieb bei den Amtsgerichten Olpe und Lennestadt vorläufig bis zum 19. April wie folgt eingeschränkt:

Die Gerichtsgebäude dürfen vorerst nur von Personen betreten werden, die zu einem Termin geladen sind. Der Zutritt zum Gerichtsgebäude zum Zwecke des Besuchs von öffentlichen Verhandlungen wird gewährleistet. Solche Verhandlungen finden jedoch derzeit nur in Ausnahmefällen statt.

Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden ist untersagt allen Personen, die
  • Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, oder
  • innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, oder
  • sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch Instituts aufgehalten haben.
Dienstbetrieb und Sitzungen:
Sitzungen werden nur durchgeführt, wenn sie keinen Aufschub dulden. Dies betrifft insbesondere Haftvorführungen, Haftsachen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsge-bieten.

Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich – auch per Fax – eingereicht werden. Von persönlichen Vorsprachen soll abgesehen werden. In den Rechtsantrag-stellen der Gerichte werden nur noch eilbedürftige oder zwingend fristgebundene An-träge oder Erklärungen aufgenommen.
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