Notbetrieb bei den Amtsgerichten in Olpe und Lennestadt
- Kreis Olpe, 18.03.2020

Olpe/Lennestadt. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus sind auch in der Justiz Maßnahmen erforderlich, wie wir sie bisher nie getroffen haben.


Die Gerichtsgebäude dürfen vorerst nur von Personen betreten werden, die zu einem Termin geladen sind. Der Zutritt zum Gerichtsgebäude zum Zwecke des Besuchs von öffentlichen Verhandlungen wird gewährleistet. Solche Verhandlungen finden jedoch derzeit nur in Ausnahmefällen statt.
Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden ist untersagt allen Personen, die
- Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, oder
- innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, oder
- sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch Instituts aufgehalten haben.
Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich – auch per Fax – eingereicht werden. Von persönlichen Vorsprachen soll abgesehen werden. In den Rechtsantrag-stellen der Gerichte werden nur noch eilbedürftige oder zwingend fristgebundene An-träge oder Erklärungen aufgenommen.
