Notar Martin Dietzmann informiert über Vorsorgevollmacht


Neben der Vollsorgemacht erklärte Martin Dietzmann auch, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist. von Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen
Neben der Vollsorgemacht erklärte Martin Dietzmann auch, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist. © Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen

Kreis Olpe. „Heute schon an morgen denken“ lautete das Motto, unter dem die Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen kürzlich ihre Mitglieder in der Immobilienwelt zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert hat.


Der Referent, Rechtsanwalt und Notar Martin Dietzmann, erklärte den rund 60 Gästen im Detail, worauf im Falle einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit zu achten ist. „Im Zuge einer Demenz ermöglicht die Vorsorgevollmacht, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten für Sie wahrnehmen kann“, so Martin Dietzmann.

Die Patientenverfügung hingegen deckt den medizinischen Teil ab. Sie entspricht einer Anordnung, bis zu welchem Grad jemand eine Behandlung wünscht und ab wann er lieber in Ruhe sterben möchte.  

Eine weitere Veranstaltung findet am Dienstag, 30. Mai, um 18 Uhr statt. Das „Voba-Fon-Team“ der Volksbank nimmt Anmeldungen telefonisch unter 02762/ 4030 entgegen.
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