NGG warnt vor Prellerei beim Weihnachtsgeld


 von NGG
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Kreis Olpe. In Hotels, Gaststätten und Bäckereien werde häufig das Weihnachtsgeld geprellt: Fast jeder zweite Beschäftigte aus diesen Branchen werde im Kreis Olpe vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus.


Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht – und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben.

Die NGG Südwestfalen spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden – und mit 4000 Beschäftigten im Kreis Olpe auch wichtigen – Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß.

Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister im Kreis Olpe Pflicht“, so die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen, Isabell Mura.
Die NGG hilft bei Problemen
Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen – nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen“, so Mura.

Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Hagen unter der Rufnummer: 02331 - 140 280. Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch – notfalls vor Gericht.
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