NGG-Tipp für Gastro-Beschäftigte im Kreis Olpe: Weihnachtsgeld im Februar

Abrechnung überprüfen


Noch bis Ende Februar können Gastronomie-Beschäftigte das Weihnachtsgeld einfordern. von NGG
Noch bis Ende Februar können Gastronomie-Beschäftigte das Weihnachtsgeld einfordern. © NGG

Kreis Olpe. Weihnachtsgeld im Februar: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Gastronomie-Beschäftigten im Kreis Olpe zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung.


„Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung tatsächlich bekommen hat. Etliche Chefs im Gastgewerbe ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Isabell Mura. Der Lohncheck lohne sich, so die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen. Denn bis Ende Februar könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern.

Für NGG-Geschätftsführerin Isabell Mura sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte gerade für kleinere Betriebe.

Geld bis zum 29. Februar einfordern

Isabell Mura: „Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch.“

Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption“, so Mura.

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