NGG rät Beschäftigten im Kreis Olpe zum Weihnachtsgeld-Check

Auch Minijobber profitieren


Ho ho ho: Auch vielen Minijobbern steht Weihnachtsgeld zu. von NGG
Ho ho ho: Auch vielen Minijobbern steht Weihnachtsgeld zu. © NGG

Kreis Olpe. Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt für das Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Olpe sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).


„Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Isabell Mura von der NGG-Region Südwestfalen.

Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung auf das Konto. Insbesondere für die rund 8.950 Menschen, die im Kreis Olpe laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check.

Höhe richtet sich nach Arbeitszeit

„Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Mura. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Isabell Mura. Die NGG-Region Südwestfalen informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld. Sie ist erreichbar per Tel.: 0 23 31/14 02 80 oder E-Mail: region.suedwestfalen@ngg.net.

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Mura. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

Artikel teilen: