NGG rät Beschäftigten im Kreis Olpe zum „Urlaubsgeld-Check“


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Kreis Olpe. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Olpe, beim Thema Urlaubsgeld genau hinzuschauen. Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführerin Isabell Mura: „Aber die meisten Tarifverträge schreiben die Sonderzahlung vor – etwa in der Ernährungsindustrie, im Bäckerhandwerk und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Gastgewerbe.“


Die NGG Südwestfalen kritisiert, dass dennoch Tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgingen. „Und zwar vor allem diejenigen, die jeden zusätzlichen Euro besonders gut gebrauchen können: Azubis, Minijobber und Teilzeit-Kräfte“, so Mura. Die Beschäftigten sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssten auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen.

Das Urlaubsgeld werde je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne das zusätzliche Entgelt klar geregelt sein. Mura rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden.“

Nach einer Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. „Klar im Vorteil“ sind nach Angaben der NGG Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 60,4 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 36,9 Prozent.
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