NGG: Mini-Jobber können Recht auf Weihnachtsgeld haben
Extra-Zahlung abhängig von Arbeitszeit
- Kreis Olpe, 15.12.2016

Kreis Olpe. Über Extra-Euro unterm Tannenbaum können sich im Kreis Olpe nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Darauf hat jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit“, erklärt Isabell Mura.

Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, könnten demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.
Im Vorteil sind der Böckler-Untersuchung zufolge auch Gewerkschaftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent.
