NGG fordern: Bessere Arbeitsverhältnisse in der Fleischbranche

Bundestagsabgeordnete werden aufgefordert


Die Gewerkschaft NGG ruft Bundestagsabgeordnete aus der Region dazu auf, sich in Berlin gegen Missstände in der Fleischbranche einzusetzen. von NGG
Die Gewerkschaft NGG ruft Bundestagsabgeordnete aus der Region dazu auf, sich in Berlin gegen Missstände in der Fleischbranche einzusetzen. © NGG

Kreis Olpe. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Olpe auf, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können.


„Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren üblich“, sagt Lars Wurche, Gewerkschaftssekretär der NGG-Region Südwestfalen.

Das geplante „Arbeitsschutz-Kontrollgesetz“ könne die Fleischbranche zugleich stärken: Nach Angaben der Arbeitsagentur sank die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe im Kreis Olpe von 29 auf 20 Betrieben von 1999 bis heute.
Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert
„Diese Konzentration hat dazu geführt, dass reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – zu prekären Bedingungen“, betont Lars Wurche.

Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Fleisch-Jobs sank laut Arbeitsagentur im Regierungsbezirk Arnsberg binnen 20 Jahren um 21 Prozent – während die reguläre Beschäftigung in allen Branchen insgesamt um 15 Prozent zulegte.
Gesetzesentwurf steht
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab Freitag, 1. Januar 2021, Werkverträge und ab Donnerstag, 1. April 2021, Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. „Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssen von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind.“

Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag sei der erste Schritt. „Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert.“
Tarifverträge, wie in anderen Lebensmittelbranchen
Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, überzeuge nicht. „Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Besser noch: Arbeitszeiten lassen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche seit langem üblich ist“, so Lars Wurche.
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