Nezahat Baradari begrüßt Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

Paragraph 219a


Symbolfoto Schwangerschaft von Pixabay
Symbolfoto Schwangerschaft © Pixabay

Kreis Olpe/Berlin. Das Werbeverbot für Abtreibungen (Paragraph 219a) ist abgeschafft worden. Dafür hat der Deutsche Bundestag bereits am Freitag, 24. Juni, votiert. Die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD), selbst Ärztin, ist sich sicher, dass Ärzte, die Frauen bei möglichen Schwangerschaftsabbrüchen beraten, nun Rechtssicherheit erhalten.


Bisher mussten diese noch mit Anzeigen rechnen. Auch sollen alle strafgerichtlichen Urteile gegen diese Ärzte seit dem 3. Oktober 1990 (Deutsche Wiedervereinigung) rückwirkend aufgehoben werden. Nezahat Baradari befürwortet nun diese Entscheidung.

Es handele sich hierbei nicht um eine Ausweitung von Abtreibungen, sagt Baradari. Die Auflagen, bis wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist - und auch die Beratungspflicht - bestehen weiterhin. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.

Ärzte müssen Schwangere ausführlich beraten

„Mir ist es lieber, dass sich Frauen in Konfliktsituationen fundierte und fachliche Information von Experten holen, als wenn sie im Verborgenen die Kinder zur Welt bringen und aus Scham, Geldmangel, familiären Gründen oder einfach aus einer Situation der Ausweglosigkeit heraus dem Tod überlassen.“

Ärzte, so Baradari, haben die oberste Pflicht, Leben zu schützen und zu erhalten. „Diese Pflicht umfasst auch die eingehende Information der Schwangeren, was ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet, wie dieser stattfindet und welche Nebenwirkungen bzw. Auswirkungen dieser haben kann.“

Abtreibung begleitet Frauen ein Leben

Aus den Gesprächen mit den Stellen für Schwangerenkonfliktberatung, wie Mirjam aus Olpe, konnte die Abgeordnete erfahren, dass Frauen, die aus diversen Gründen abtreiben wollen, sich nach einer Beratung teils für die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden.

Keiner Frau falle diese Entscheidung leicht. Im Gegenteil, wenn die Entscheidung zur Abtreibung gefällt wird, wirkt sich diese auf sie und ihre Familie aus. Sie begleitet sie ihr Leben lang.

Keine strafrechtliche Verfolgung mehr

Auch die Schwangerenberatungsstelle Mirjam begrüßt die Streichung des Paragrafen 219a, weil Ärzte jetzt Informationen über einen Abbruch veröffentlichen dürfen ohne strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen.

Dadurch wird es für Frauen leichter einen Arzt ihres Vertrauens zu finden. Dennoch bleibe eine umfassende Beratung im geschützten Raum mit professioneller Gesprächspartnerin, wie z.B. bei Mirjam in Olpe, wichtig.

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