Neuregelung bei Frachtcontainern

Verladen ab Juli nur noch mit verifizierter Gewichtsangabe


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Vom 1. Juli an dürfen nur noch Container auf Seeschiffe verladen werden, deren Bruttogewicht zuvor nach vorgeschriebenen Verfahren ermittelt und dem Reeder gemeldet worden ist. Container, deren Bruttogewicht weder gewogen, noch nach einer zertifizierten Berechnungsmethode ermittelt worden ist, bleiben dann stehen. Darauf weist die IHK Siegen jetzt hin.


Auf diese Neuregelung müssten sich alle Unternehmen einstellen, die Güter in Containern nach Übersee auf den Weg bringen. Wichtig sei, sich über die zulässigen Verfahren zur Ermittlung des „verifizierten Gesamtgewichts“ (Verified Gross Mass – VGM) zu erkundigen, denn: Nicht alle Methoden sind erlaubt. Auch an die Waagen werden besondere Anforderungen gestellt. Uwe Stupperich, Geschäftsführer der M.G. International Logistics GmbH Siegen, machte den Außenwirtschaftsausschuss auf die neuen Vorschriften aufmerksam. Diese beinhalten eine von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO veranlasste Aktualisierung des Übereinkommens zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS), dessen Ursprung auf die Folgen des Untergangs der Titanic im Jahre 1912 zurückgeht. Damals waren etwa 1.500 Menschen ums Leben gekommen. In der Folgezeit wurden die Sicherheitsbestimmungen ständig weiterentwickelt. „Die Unternehmen sollten sich mit ihren Spediteuren über die jetzt notwendigen Schritte abstimmen“, so Rudolf König gen. Kersting, Geschäftsführer der IHK Siegen. Weitere Auskünfte erteilt die IHK. (LP)
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