Neues Verfahren für Bargeld im Notfall bei Agentur für Arbeit und Jobcenter

Supermarktkasse


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Sie sollen künftig Bargeld an der Supermarktkasse erhalten können.


Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzen auch die Agentur für Arbeit Siegen und die beiden Jobcenter der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe ab Montag, 7. Januar 2019, hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.

Bisher erhielten Kunden im Notfall einen Scheck oder das Bargeld an einem Kassenautomaten in den Räumlichkeiten der Behörden. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.

Generell gilt: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.
Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar
Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Mit dem Zahlscheinverfahren bieten die Arbeitsagentur und die beiden Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Behörde zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.
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