Neues Verfahren für Bargeld im Notfall bei Agentur für Arbeit und Jobcenter
Supermarktkasse
- Kreis Olpe, 10.12.2018
Kreis Olpe. Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Sie sollen künftig Bargeld an der Supermarktkasse erhalten können.
Bisher erhielten Kunden im Notfall einen Scheck oder das Bargeld an einem Kassenautomaten in den Räumlichkeiten der Behörden. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.
Generell gilt: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.
Mit dem Zahlscheinverfahren bieten die Arbeitsagentur und die beiden Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Behörde zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.