Neues Meldegesetz tritt in Kraft


 von Symbol © Denis Junker / lia
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Zum 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte sowie die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen.


Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Demnach müssen Mieter, die ab 1. November eine neue Wohnung beziehen, bei der An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt eine Bestätigung vom Wohnungseigentümer oder Vermieter vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt sind Wohnungsgeber verpflichtet, den Meldepflichtigen, also den Mietern, eine entsprechende Bestätigung beim Ein- oder Auszug auszuhändigen, damit diese sich innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen ummelden können.
Mietvertrag nicht ausreichend
Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Einwohnermeldeamt beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben. Nähere Einzelheiten können den Internetseiten der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Olpe entnommen werden. (LP)
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