Neues Besuchskonzept zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter

Generelles Besuchsverbot ab 2. November


Ab dem 2. November gelten auch in Krankenhäusern strenge Regeln. von IG BAU
Ab dem 2. November gelten auch in Krankenhäusern strenge Regeln. © IG BAU

Olpe / Lennestadt. Die Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen hat auf die aktuelle pandemische Situation reagiert und ein neues Konzept für Besuche im St. Martinus-Hospital Olpe sowie im St. Josefs-Hospital Lennestadt erarbeitet. Die Besuchsregelungen dienen dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeiter.


Bei der Erstellung des Konzeptes wurde auch berücksichtigt, dass soziale Kontakte bei bestimmten Patientengruppen sehr wichtig sind und den Heilungsprozess begünstigen. Grundsätzlich gilt in beiden Häusern mit Wirkung vom 2. November vorerst ein generelles Besuchsverbot. Medizinisch notwendige Begleitpersonen gelten nicht als Besucher.

Werdende Väter dürfen nur mit negativem Coronatest in den Kreissaal

Auch werdende Väter dürfen während der Geburt im Kreißsaal anwesend sein, müssen jedoch einen aktuellen Coronatest mit negativem Ergebnis vorlegen oder haben die Möglichkeit, diesen im Krankenhaus zu machen. Ist absehbar, dass ein Patient länger als fünf Tage im Krankenhaus behandelt werden muss, ist durch die Entscheidung des behandelnden Arzt der täglich einmalige Besuch von einer durch den Patienten oder dessen gesetzlichen Vertreter benannten Person möglich.


Der Besuch darf nicht länger als 90 Minuten dauern und wird über die Pforte des Krankenhauses terminiert, damit sich maximal ein Besucher im Patientenzimmer aufhält. Das heißt zum Beispiel für jüngere Patienten, dass bei einer kleinerem Operation oder diagnostische Intervention, bei einem Krankenhausaufenthalt für zwei bis drei Tage das Besuchsverbot für zumutbar gehalten wird. Bei einem älteren, dementen Patienten, der z.B. zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss, ein Besuch durch eine benannte Person möglich ist. Für die Besuche im Haus gelten besondere Hygieneregeln.

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