Neuer Bußgeldkatalog: Hier blitzt die Polizei im Kreis Olpe

Höhere Strafen


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 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Von Montag, 4. Mai, bis einschließlich Sonntag, 10. Mai, nimmt die Polizei im Kreisgebiet wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen vor. Seit Dienstag, 28. April, gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Geschwindigkeits-Übertretungen sind künftig teurer. Auch der Führerschein wird bei Tempoverstößen schneller entzogen.


Auf mobile Radarmessungen an folgenden Straßenabschnitten weisen die Beamten hin:

Montag, 4. Mai:

Olpe, K 6

Dienstag, 5. Mai:
Wenden, L 342

Mittwoch, 6. Mai:
Kirchhundem, Benolpe

Donnerstag, 7. Mai:
Attendorn, Schwalbenohl

Freitag, 8. Mai:
Finnentrop, L 687

Samstag, 9. Mai:
Lennestadt, Langenei/Kickenbach

Sonntag, 10. Mai:
Drolshagen, Schreibershof

Darüber hinaus können im Kreis Olpe Geschwindigkeitskontrollen auch an anderen Straßenabschnitten und an Tagen erfolgen, an denen keine Radarmessungen vorgeplant sind.
Ab 21 km/h innerorts ist Führerschein weg
Bei Geschwindigkeits-Überschreitungen bis 10 Stundenkilometer (km/h) ist künftig eine Zahlung in Höhe von 30 Euro (innerorts) bzw. 20 Euro (außerorts) fällig. Autofahrer mit 11 bis 15 km/h überhöhter Geschwindigkeit werden mit 50 Euro (innerorts) und 40 Euro (außerorts) belangt. 70 Euro (innerorts) und 60 Euro (außerorts) zahlen Fahrer, die die Geschwindigkeit zwischen 16 und 20 km/h übertreten.

Ein Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg sind künftig ab einer Geschwindigkeits-Überschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts fällig. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (innerorts) bzw. 70 Euro (außerorts). Temposünder im Bereich von 26 bis 30 km/h zahlen eine Strafe von 100 Euro (innerorts) und 80 Euro (außerorts). Hier erwartet Temposünder inner- und außerorts ein einmonatiges Fahrverbot samt Punkt in Flensburg.
Weitere Strafen:
Innerorts:
  • 31 bis 40 km/h: 160 Euro, zwei Monate Fahrverbot, ein Punkt
  • 41 bis 50 km/h: 200 Euro, zwei Monate Fahrverbot, ein Punkt
  • 51 bis 60 km/h: 280 Euro, zwei Monate Fahrverbot, zwei Punkte
Außerorts:
  • 31 bis 40 km/h: 120 Euro, ein Monat Fahrverbot, ein Punkt
  • 41 bis 50 km/h: 160 Euro, zwei Monate Fahrverbot, ein Punkt
  • 51 bis 60 km/h: 240 Euro, zwei Monate Fahrverbot, ein Punkt
Außerdem werden in der Straßenverkehrsordnung auch das Parken in zweiter Reihe (55 Euro), mit Behinderung (70 Euro plus Punkt) und in gleichem Maße das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen teurer. Beim Überholen auf der Fahrbahn ist zu zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern ein Mindestabstand einzuhalten (innerorts: 1,5 Meter, außerorts: zwei Meter).
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