Neue Sportförderrichtlinien des Kreises Olpe treten zum 1. Januar in Kraft


Sport, Symbolfoto von Pixabay.com
Sport, Symbolfoto © Pixabay.com

Kreis Olpe. In Anerkennung der besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports fördert der Kreis Olpe Sportvereine und Sportfachverbände. Maßgebend sind die Sportförderrichtlinien des Kreises Olpe. Der Kreistag hat Änderungen der Sportförderrichtlinien beschlossen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.


Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen:

  • die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei der Teilnahme an nationalen Nachwuchs-Meisterschaften. Mit diesem finanziellen Zuschuss werden Vereine unterstützt, deren Sportlerinnen und Sportler sich für den Endkampf einer Deutschen Nachwuchs-Meisterschaft (max. U 23) qualifiziert haben. Insgesamt stellt der Kreis Olpe hierfür jährlich 5.000 Euro zur Verfügung;
  • die Erhöhung der Höchstförderung für die Instandsetzung von Armaturen und Wasserleitungen von Sanitäranlagen sowie Heizungsanlagen in Umkleidegebäuden von 2.000 auf 4.000 Euro;
  • die Erhöhung der Höchstförderung für Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung von 2.000 auf 4.000 Euro.

Die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Sportförderrichtlinien sind auf der temporären Notfallhomepage des Kreises Olpe abzurufen.

Die Leistungen nach diesen Sportförderrichtlinien stellen eine freiwillige Leistung des Kreises Olpe dar und werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Sportförderung durch den Kreis Olpe besteht nicht.

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