Neue Regelung für Immobilienmakler
- Kreis Olpe, 04.04.2018
Kreis Olpe. Die Ordnungsbehörde des Kreises Olpe weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das am 1. August in Kraft tritt, wichtige Änderungen für die genannten Berufe eintreten.




Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Wohnimmobilienverwalter neben der Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Auf einen Sachkundenachweis wird wie beim Immobilienmakler verzichtet.
Neu eingeführt wird auch eine Weiterbildungspflichtfür Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Innerhalb von drei Jahren müssen siesich sowie Angestellte, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, 20 Stunden weiterbilden. Die Details werden in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt.
Ansprechpartnerin beim Fachdienst Ordnung des Kreises Olpe ist Mechthild Ernst, Telefon: 02761-81421, E-Mail: m.ernst@kreis-olpe.de
