Neue Quarantäneregeln gelten seit 1. Dezember

Coronavirus


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Kreis Olpe. Das Infektionsgeschehen im Kreis Olpe hat in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Allein am Donnerstag, 17. Dezember, wurden 76 Neuinfektionen bestätigt. Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass bereits am 1. Dezember eine neue Quarantäneverordnung des Landes NRW in Kraft getreten ist.


So gilt nun für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne, sie muss vom Gesundheitsamt nicht mehr in jedem Einzelfall angeordnet werden. Konkret bedeutet dies, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, sich eigenständig in Quarantäne bzw. häusliche Isolierung begeben müssen, um keine weiteren Personen anstecken zu können.

Eine Quarantäne ist in folgenden Fällen automatisch Pflicht und dann auch ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamtes direkt zu beginnen:

  • für Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
  • für Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen
  • für Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses.

In allen Fällen ruft das Gesundheitsamt die Betroffenen an, informiert über den genauen Quarantänezeitraum und stellt darüber eine Bescheinigung aus.

Verstöße können teuer werden

Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakten zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt und ordnet diese ausdrücklich an. In diesen Fällen gilt also keine automatische Quarantänepflicht.

Wichtig ist, sich unbedingt an die Quarantäne zu halten. Wer gegen die Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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