Neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht: Was ist beim Kindesunterhalt zu beachten?
LokalPlus-Serie Ratgeber Recht
- Kreis Olpe, 31.01.2020
- Von Martina Walter
Martina Walter
Redaktion
Kreis Olpe. In der Februar-Folge unserer Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner geht es ums Thema Unterhalt. Rechtsanwalt Martina Walter weiß, was wichtig ist.
Die Leitlinien zum Unterhaltsrecht sind von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht zu erzielen.
Gewähren Eltern ihren Kindern Unterhalt, ist somit für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 zu überprüfen, in welcher Höhe nunmehr Kindesunterhalt zu zahlen ist:
Wurde der Kindesunterhalt noch nicht tituliert, ist ebenfalls zu überprüfen, in welcher Höhe ab dem 1. Januar (bemessen am Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils) Kindesunterhalt geschuldet ist.
Da mit den neuen Leitlinien zum Unterhalt aber erstmals seit 2015 auch der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht wurden, lohnt sich die Überprüfung des ab Januar 2020 geschuldeten Unterhaltsbetrages auf jeden Fall.