Neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht: Was ist beim Kindesunterhalt zu beachten?

LokalPlus-Serie Ratgeber Recht


  • Kreis Olpe, 31.01.2020
  • Von Martina Walter
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    Martina Walter

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Rechtsanwältin Martina Walter informiert über neue Leitlinien beim Unterhaltsrecht. von privat
Rechtsanwältin Martina Walter informiert über neue Leitlinien beim Unterhaltsrecht. © privat

Kreis Olpe. In der Februar-Folge unserer Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner geht es ums Thema Unterhalt. Rechtsanwalt Martina Walter weiß, was wichtig ist.


Die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht (die bekannteste ist die „Düsseldorfer Tabelle“), die unter anderem den Unterhaltsanspruch minderjähriger wie auch volljähriger Kinder regeln, werden regelmäßig angepasst und erhöht, zuletzt zum 1. Januar 2020.

Die Leitlinien zum Unterhaltsrecht sind von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht zu erzielen.
Besonderheiten des Einzelfalls
Sie stellen jedoch keine verbindlichen Regeln dar – das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit – und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zum Unterhalt für Kinder zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Gewähren Eltern ihren Kindern Unterhalt, ist somit für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 zu überprüfen, in welcher Höhe nunmehr Kindesunterhalt zu zahlen ist:
Betrag sofort anpassen
Wurde der Kindesunterhalt bereits tituliert (z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss, ein Urteil oder eine Jugendamtsurkunde), ist der jeweils aktuelle Unterhaltsbetrag geschuldet und gemäß den neuen Unterhaltsleitlinien vom Unterhaltspflichtigen sofort anzupassen.

Wurde der Kindesunterhalt noch nicht tituliert, ist ebenfalls zu überprüfen, in welcher Höhe ab dem 1. Januar (bemessen am Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils) Kindesunterhalt geschuldet ist.
Beratung durch Anwalt
Ist die Höhe des geschuldeten Unterhaltsbetrages streitig oder nicht so einfach zu ermitteln, hilft ein Fachanwalt für Familienrecht, die Höhe des Unterhaltsbetrages zu ermitteln. Er kann den ab 1. Januar 2020 geschuldeten Unterhaltsbetrag feststellen oder bei streitigen Punkten zwischen den Kindeseltern beraten, um insbesondere eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung oder gar Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

Da mit den neuen Leitlinien zum Unterhalt aber erstmals seit 2015 auch der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht wurden, lohnt sich die Überprüfung des ab Januar 2020 geschuldeten Unterhaltsbetrages auf jeden Fall.
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