Neue Kennzeichen für Roller, Mofas und E-Bikes ab 1. März

Grün ist die neue Farbe der Straßensaison


Rechtzeitig besorgen: ab März gelten die grünen Versicherungskennzeichen. von privat
Rechtzeitig besorgen: ab März gelten die grünen Versicherungskennzeichen. © privat

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder von Mofas und Rollern verlieren ihre Gültigkeit. Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen Mofas, Roller und E-Bikes ab 26 km/h mit den neuen grünen Kennzeichen ausgerüstet werden.


Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und bestimmten Elektrofahrrädern die alten blauen Kennzeichen abschrauben und neue grüne anbringen. Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter oder bis zu 4 kW Motorleistung dürfen nur mit diesem Kennzeichen auf die Straße.

Markus Dornseifer, Kundenbetreuer der Provinzial in Wenden, warnt: „Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist strafbar.“ Daher gilt: „Wer weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“

Schon jetzt sind die neuen Kennzeichen bei der Westfälische Provinzial Versicherung in Wenden erhältlich. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz. Dornseifer empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung: „Damit sind Mofas und Roller nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert. Außerdem leistet sie bei Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen.“

Und da das Verletzungsrisiko bei Zweirädern deutlich höher ist als bei Pkw, rät Dornseifer außerdem, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
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