Neue Corona-Maßnahmen: Bund und Länder verschärfen die Regeln

Gastronomie muss schließen, Schulen weiter geöffnet


  • Kreis Olpe, 28.10.2020
  • Von Christine Schmidt
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Nach dem Corona-Gipfel trat Angela Merkel vor die Presse. Das Archivbild stammt von einer Konferenz Ende April. von Kanzleramt
Nach dem Corona-Gipfel trat Angela Merkel vor die Presse. Das Archivbild stammt von einer Konferenz Ende April. © Kanzleramt

Kreis Olpe/Berlin. Lockdown light ab Montag, 2. November: Beim Corona-Gipfel per Videokonferenz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch, 28. Oktober, zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder schärfere Corona-Regeln beschlossen. Diese sollen den starken Anstieg der Neuinfektionen deutlich eindämmen. Besonders hart trifft es die Gastronomie.


„Wir müssen handeln, und zwar jetzt“, brachte es Merkel in der Pressekonferenz auf den Punkt. Um eine Gesundheitsnotlage zu vermeiden, müssten nun Maßnahmen ergriffen werden. Diese hatte Merkel zuvor mit den Ministern der Länder in langen Gesprächen festgelegt. Auch wenn die Inzidenzwerte sehr unterschiedlich seien, herrschte Einigkeit über das weitere Vorgehen.

Die Kurve müssten wieder abflachen und die Neuinfektionen müssten sich erst stabilisieren und dann weiter sinken. „Es ist ein schwerer Tag und wir wissen, was wir den Menschen zumuten“, so die Kanzlerin. Aber es sei notwendig, um in keine gesundheitliche Notlage zu geraten.  
Kontakte deutlich reduzieren
Die Bundeskanzlerin vereinbarte zusammen mit den Länderchefs folgende zusätzliche Regelungen, die bis Ende November gelten:
  • Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  • Ab sofort ist es nur erlaubt, sich mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit aufzuhalten.
  • Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden geahndet. Feiernde Menschen-Gruppen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind "inakzeptabel".
  • Bürger sollen auf private Reisen verzichten und auch von Besuchen bei Verwandten absehen. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.  
Gastronomie stark betroffen
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Davon ausgenommen sei – wie im Frühjahr in der ersten Corona-Welle – die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Alle Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung sollen geschlossen werden:
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen
  • Kinos, Freizeitparks
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Bordelle
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb,
  • Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios 
Schulen und Kitas oberste Priorität
Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen bis Ende November geschlossen werden. Hier sei die körperliche Nähe unabdingbar.

Oberste Priorität hat weiterhin, dass Schulen und Kitas so lange wie möglich geöffnet bleiben. Hier sollen die Schutzmaßnahmen verstärkt werden.

Auch der Einzelhandel sowie Friseure dürfen geöffnet bleiben. Dabei darf sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde auf 10 Quadratmetern aufhalten. Für Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, wird eine finanzielle Nothilfe vom Bund zur Verfügung gestellt.
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