Nächste Stufe der Corona-Schutzverordnung tritt Freitag in Kraft

Lockerungen in einigen Bereichen


Topnews
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Kreis Olpe/Düsseldorf. Für die Menschen in NRW geht es in Sachen Normalität wieder einen Schritt voran. Am Freitag, 4. März, tritt die zweite Stufe des Drei-Stufen-Plans der Corona-Schutzverordnung und somit einige Lockerungen in Kraft. Dieser orientiert sich an den Abmachungen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz.


Von den Lockerungen profitieren insbesondere die Gastronomie- und Hotelbranche, Clubs und Diskotheken, Sport und Kultur sowie Kinder und Jugendliche. In der Gastronomie, bei Übernachtungsangeboten und bei sportlichen und kulturellen Angeboten gilt dann dann 3G anstelle von 2G und 2G-plus. Neu ist, dass der Zugang nicht nur für Geimpfte und Genesese, sondern auch mit einem negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) möglich ist.

Die Diskotheken und Clubs dürfen unter Beachtung der 2G-plus-Regel wieder öffnen. Für die Betreiber ist es die erste Öffnung nach Monaten. Bei Großveranstaltungen und Fußballspielen ab 1.000 Besuchern gilt 2G-plus und zusätzlich Maskenpflicht in Innenräumen. Ferner ist im Innenbereich eine maximale Auslastung von 60 Prozent der Gäste und maximal 6.000 Besucher vorgeschrieben. Im Außenbereich dürfen Veranstaltungen mit 25.000 Besuchern und einer maximalen Auslastung von 75 Prozent stattfinden.

Keine Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahren) gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Bei Groß- und Tanzveranstaltungen gilt die 3G-Regel. Beim gemeinsamen Sport, egal ob drinnen oder draußen, gilt die 3G-Regel. Das gleiche gilt bei Konzert- und Kulturveranstaltungen und in Museen.

Bei Volksfesten oder „privaten Feiern mit Tanz“, also Hochzeiten oder Geburtstagspartys, gilt weiterhin 2G-Plus. Hier sei das Infektionsrisiko laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann genau wie bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken noch hoch. Im Gegensatz zu Clubs und Diskotheken ist hier die Auffrischungsimpfung als Nachweis für 2G-Plus ausreichend.

Aufgeführte Lockerungen sind Teil des Drei-Stufen-Plans, der mit dem Wegfall der 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, am 18. Februar begann. Geplant ist es, bis zum 20. März alle Einschränkungen zurückzunehmen. Das gilt auch für die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen für Arbeitgeber.

Artikel teilen: